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04.12.2007 - dvb-Presseservice

Hausratversicherer braucht nicht zu zahlen

(OVB) Versicherungsnehmer haben bestimmte „Obliegenheiten”. Das sind nichts anderes als Pflichten, die der Policenkunde erfüllen muss – sowohl bei Vertragsabschluss als auch später in einem Schadenfall. Diese „Obliegenheiten” sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das zeigt eine Entscheidung vom Landgericht (LG) Köln unter dem Aktenzeichen 24 O 570/03. Zu den bekannten „Obliegenheiten” gehört nämlich auch, dass ein Versicherungsnehmer nach einem Schaden nicht zu viel Zeit vergehen lässt, um eben jenen seiner Assekuranz zu melden. Im vorliegenden Fall waren nach einem Einbruchdiebstahl Wertgegenstände für gut 14.000 Euro abhanden gekommen. Eine vollständige Liste legte der Versicherungsnehmer jedoch erst drei Wochen nach dem Einbruchdiebstahl vor. Zu spät, sagte der Hausrat-Versicherer, und verweigerte die Schadenregulierung. Damit war das Kölner Landgericht einverstanden.



Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Hausratversicherer-braucht-nicht-zu-zahlen-ps_6883.html