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07.05.2010 - dvb-Presseservice

Hausratversicherung für Kreuzfahrer?

Einbruch in Kabine – keine Leistung

Zunehmend mehr Menschen kreuzen im Urlaub auf den Weltmeeren. Doch was passiert, wenn dem Fahrgast aus der Kabine des Kreuzfahrtschiffes Gegenstände gestohlen werden? Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Auch wenn es anzunehmen wäre, die Hausratversicherung springt keineswegs immer ein.“

Eindeutiger ist die Lage, falls aus einem Hotelzimmer nach Einbruch etwas gestohlen wird. Das ist stets ein Fall für die Hausratversicherung: In den Bedingungen ist nämlich zu lesen, dass der Einbruchdiebstahl aus einem Raum eines Gebäudes versichert ist. Das Schiff dagegen ist mobil und mithin kein Gebäude, so dass der Versicherer bei Diebstahl aus der Schiffskabine abwinkt. Lilo Blunck: „Wer Glück hat, bei dem steht die Kajüte doch noch im Kleingedruckten – meistens aber nur mit begrenzter Entschädigung.“

Was sprichwörtlich auf jeden Fall im Reisegepäck stecken sollte: die Auslandsreise-Krankenversicherung. Für nur wenig Geld kann der Reisende versichern, was die gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlen. Besonders interessant wird die Police beim Rücktransport. Den zahlt die Gesetzliche beispielsweise gar nicht, die private Krankenversicherung springt auch nur ein, wenn das vertraglich vereinbart war. Lilo Blunck: „Und das ist ganz und gar nicht in jedem Vertrag enthalten.“

Welche Police für den Kreuzfahrer durchaus sinnvoll sein kann, ist die Reiserücktrittskosten- mit Reiseabbruchversicherung. Denn bei einem so kostspieligen Urlaub können die Stornokosten ein Riesenloch in die Haushaltskasse reißen, falls die Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Für weniger teure Urlaubsvorhaben lohnt sich ein solcher Vertrag aber eher selten. Abgeschlossen werden muss die Versicherung eine oder zwei Wochen nach der Buchung. Die BdV-Chefin: „Schauen Sie genau in die Bedingungen, denn da sind die zulässigen Rücktrittsgründe präzise beschrieben.“

Urlauber mit Kreditkarte sollten sich nicht vollkommen auf die mit der Karte erworbenen „Versicherungen“ verlassen. Die häufig enthaltene Reiserücktrittskosten- und Auslandsreise-Krankenversicherung sind meist nur „Light“-Versionen mit begrenztem Leistungsumfang. Lilo Blunck: „Hinzu kommt, dass diese Policen immer nur gültig sind, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt worden ist.“



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de



Kreuzfahrten werden immer beliebter. Doch wenn was aus der Kabine gestohlen wird, haftet nur höchst selten mal die Hausratversicherung. Foto: BdV/Dreyling