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04.05.2007 - dvb-Presseservice

Hausratversicherung gilt trotzdem weiter

(OVB) Ein Verbraucher-freundliches Urteil kommt vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz unter dem Aktenzeichen 10 U 1252/03. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Hausratversicherung auch dann weiter gilt, sofern in einer Wohnung vorübergehend niemand lebt. Genau das hatte die im vorliegenden Fall beklagte Assekuranz verneint. Die Klägerin, eine kranke Frau, hatte eine Zeit lang ihre Wohnung aufgegeben und war aus gesundheitlichen Gründen zu ihrer Tochter gezogen. Für diese Zeit sollte die Hausratversicherung nicht gelten. Nicht in Ordnung, entschied das Koblenzer OLG unter dem oben genannten Aktenzeichen.



Frau Antje Schweitzer
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