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03.07.2006 -
dvb-Presseservice
Hausratversicherung leistet nicht immer Streitfall Arbeitszimmer
Viele kleingewerbliche und nebenberufliche Jobs werden heute von zu Hause ausgeübt. Beispielsweise das Nagelstudio der Ehefrau, die selbstständige Handelsvertretung oder der Nachhilfeunterricht eines
Lehrers. Wird hierzu ein eigenes Arbeitszimmer oder Büro eingerichtet, kann es bei der Hausratversicherung zu Problemen kommen. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, sind
dort nämlich meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Betroffene müssten extra eine eigene Geschäftsinhaltsversicherung abschließen, die wegen Mindestbeiträgen oftmals sehr teuer wird und
strengen Sicherungsvorschriften unterliegt. Anders bei der uniVersa Versicherung. Dort sind im Rahmen der Hausratversicherung "Exklusiv" beruflich genutzte Räume bis zehn Prozent der
Versicherungssumme automatisch eingeschlossen. Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise 75.000 Euro, sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände im Arbeitszimmer oder Büro bis zu 7.500 Euro
mitversichert. Wird allerdings Handelsware gelagert, kommt der Gewerbetreibende um eine Geschäftsinhaltsversicherung nicht umhin.
Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Hausratversicherung-leistet-nicht-immer-Streitfall-Arbeitszimmer-ps_1688.html