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10.08.2006 - dvb-Presseservice

Hausratversicherung nach Trennung

Wer Hals über Kopf seinen Partner verlässt und aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, sollte sich besser früher als später um die Hausratversicherung kümmern. Bleiben nämlich die eigenen Möbel in der alten Wohnung zurück, sind diese dort nur für drei Monate versichert. Danach nur das Mobiliar in der neuen Wohnung. Die Folge: Wer auszieht, sollte die eigenen Sachen während der genannten Übergangszeit von drei Monaten aus der alten Wohnung herausholen und in der neuen Bleibe deponieren, damit die Hausratversicherung mögliche Schäden übernimmt. So ein Urteil des Landgerichts (LG) Itzehoe und dem Aktenzeichen 6 O 465/98.



Pressesprecherin
Frau Antje Schweitzer
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