Herausforderungen in der bAV – vom Tag der betrieblichen Altersversorgung bei febs Consulting
Am 25. und 26. September 2012
diskutierten auf Einladung der febs Consulting GmbH wieder knapp 80
Personal- und bAV-Verantwortliche größerer Unternehmen die
aktuellen Herausforderungen in der betrieblichen
Altersversorgung.
Für große Unsicherheit sorgt im
gesamten bAV-Markt derzeit das BAG-Urteil vom 15.05.2012, in dem
entschieden wurde, dass in älteren Versorgungswerken die
Versorgungsleistungen erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze
gezahlt werden müssen, auch wenn die Zusage formal auf das 65.
Lebensjahr erteilt wurde. Die Richter unterstellen bei diesen
Zusagen, dass Arbeitgeber bei Festlegung der Altersgrenze von 65
Jahren regelmäßig davon ausgingen, dass dieser Zeitpunkt mit dem
Beginn der gesetzlichen Rente zusammenfällt. Schließlich lag die
gesetzliche Altersgrenze seit 1916, also über 90 Jahre lang bei 65
Jahren.
Manche Arbeitgeber neigen dazu, das
Urteil einfach zu ignorieren. Das ist mit erheblichen Risiken
verbunden, da ein späterer Rentenbeginn in vielen Versorgungswerken
auch zu höheren Alters-, Berufunfähigkeits- und
Hinterbliebenenrenten führt. Die Betroffenen würden
ungerechtfertigt schlechter gestellt. Es bleibt somit nichts anderes
übrig, als die Auswirkungen in jedem Versorgungswerk individuell zu
prüfen. Das gilt auch für beitragsorientierte Versorgungen über
Direktversicherungen oder rückgedeckte Unterstützungskassen.
Wird in der Zusage statt eines Endalters von 65 Jahren nur der
individuelle Rentenbeginntermin genannt, so spricht einiges dafür,
das BAG-Urteil auf diese Verträge nicht anzuwenden.
Im Fokus der Fachdiskussionen standen
wie immer auch die Haftungsfragen rund um die bAV. Insbesondere die
Vertreter der Arbeitgeber hoffen auf die Bestätigung der beiden
nicht rechtskräftigen Urteile (LAG Hessen - 6 Sa 566/11; ArbG
Freiburg - 5 Ca 39/11), in denen die Informationspflichten des
Arbeitgebers über die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung im
Unternehmen stark eingeschränkt wurden. Ärgerlich ist aus
Arbeitgebersicht dagegen das BAG-Urteil vom 19.06.2012 (3 AZR
408/10). Hier wurde ein Arbeitgeber verpflichtet, für
Leistungskürzungen einer Pensionskasse gerade zu stehen und dem
Arbeitnehmer die Fehlbeträge direkt zu zahlen.
Äußerst kontrovers diskutierten die
Experten die Möglichkeit, die Haftung des Arbeitgebers durch
Erteilung einer Beitragszusage mit Mindestleistung zu reduzieren. An
einem konkreten Beispiel erläuterte febs-Gechäftsführer Andreas
Buttler, dass der alleinige Hinweis auf die gesetzliche Regelung der
Beitragszusage mit Mindestleistung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht
ausreichen wird, um die Haftung des Arbeitgebers wirklich auf die
Summe der eingezahlten Beiträge reduzieren zu können. Aus der
Zusage müsse eindeutig und für den Laien nachvollziehbar
erkennbar sein, dass der Arbeitgeber nicht für die gesamte in
der Police ausgewiesene Garantieleistung des Versicherers
haftet, sondern nur für die darin enthaltenen Beitragszahlungen.
In der Praxis wird die Beitragszusage
mit Mindestleistung auch häufig verwendet, um in der Rentenphase
eine sogenannte erhöhte Überschussrente wählen zu können. Hierbei
werden in der Kalkulation der ab Rentenbeginn gezahlten Rente bereits
zukünftige Überschüsse teilweise berücksichtigt. Die Rente
steigt dadurch um bis zu 30 % an, ist aber eben nicht in voller
Höhe garantiert. Werden die erwarteten Überschüsse in der
Zukunft nicht erzielt, so kann der Versicherer die Rente reduzieren.
Für diese Reduktion haftet der Arbeitgeber, was vielen Kunden nicht
bewusst ist.
Das Dauerthema „Portabilität von
Direktversicherungen“ wurde von Markus Keller, Mitglied der
febs-Geschäftsleitung präsentiert. Keller wies darauf hin, dass aus
Arbeitgebersicht immer die Übertragung des Deckungskapitals
einer mitgebrachten Direktversicherung in den Kollektivvertrag
des neuen Arbeitgebers die bessere Lösung sei. Leider sind immer
weniger Arbeitnehmer damit einverstanden. Denn mit der Übertragung
des Kapitals verliert der Arbeitnehmer seinen bisherigen Garantiezins
der Versicherung, seinen bisherigen Versicherungsschutz und
spätestens ab 2013 erfolgt auch noch automatisch eine Umstellung auf
Unisex-Tarife. Insbesondere bei männlichen Arbeitnehmern sinkt die
Garantieleistung durch die Umstellung um bis zu 30 %. Aus Sicht des
Arbeitnehmers ist somit meist die Weiterführung der bestehenden
Police durch den neuen Arbeitgeber die bessere Lösung. Um
zeitraubende Diskussionen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zu vermeiden und gleichzeitig den Arbeitgeber vor unerwünschten
Risiken aus einer Weiterführung der Police zu schützen, bietet febs
Consulting GmbH seit kurzem einen „Portabilitäts-Check“ an.
Gegen eine Gebühr von 150 € untersuchen die febs-Experten die
mitgebrachte Police und geben in einem Kurzgutachten eine eindeutige
Empfehlung ab, ob eine Weiterführung der Police durch den neuen
Arbeitgeber vertretbar erscheint.
Nach Beobachtung zahlreicher Experten
werden auch in kleineren Unternehmen immer häufiger
Betriebsvereinbarungen bzw. Versorgungsordnungen zur betrieblichen
Altersversorgung installiert, statt einfach nur einen
Kollektivvertrag mit einem Versicherer abzuschließen. febs-Chef
Andreas Buttler befürwortete diese Entwicklung, warnte allerdings
auch davor, solche Versorgungsordnungen „mit zu schneller Feder zu
stricken“. Wenn eine Versorgungsordnung wirklich Ordnung in
die Versorgung bringen soll, dann müsse sie durchdacht sein und vor
allem auch zukünftige Gestaltungsrechte des Arbeitgebers sichern. So
sollten Arbeitgeber sich zum Beispiel den Wechsel des
Durchführungsweges vorbehalten. Um zukünftige Doppelzahlungen zu
vermeiden, sollte auch geregelt werden, dass die bestehende Versorgung
auf eine eventuell zukünftige tarifvertragliche oder
gesetzliche Betriebsrente angerechnet wird. Um Versorgungsordnungen
bzw. Betriebsvereinbarungen mit vertretbarem Aufwand auch kleineren
Unternehmen anbieten zu können, arbeitet febs mit ausführlichen
Erhebungsbögen. Sie dienen der Dokumentation der Kundenwünsche
und ermöglichen es auch Versicherungsvermittlern, ihren Kunden eine
individuelle Versorgungsordnung anbieten zu können.
Für die Vertreter der
Versicherungsbranche war erwartungsgemäß der Vortrag von
febs-Geschäftsführer Manfred Baier besonders interessant. Er
erläuterte die praktischen Auswirkungen des neuesten
BMF-Schreibens zum Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers
auf Teile seiner Pensionszusage. Baier erläuterte insbesondere die
neuen Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund des Schreibens, zum Beispiel
die weitgehende Anpassung der Zusage an eine vorhandene
Rückdeckungsversicherung. Das stellt sicher, dass auch in der
Zukunft keine neuen Finanzierungslücken mehr auftreten können.
Durch die entsprechende Reduzierung der Zusage verursachte
Versorgungslücken können dann ohne Bilanzberührung über eine
rückgedeckte Unterstützungskasse finanziert werden. Noch im
November diesen Jahres plant febs mehrere bundesweite
Veranstaltungen, in denen interessierten Vermittlern und bAV-Beratern
weitere Gestaltungsmöglichkeiten rund um die GGF-Versorgung gezeigt
werden.
Am Ende der beiden Tage waren sich alle
Teilnehmer wieder einmal einig: Wer sich als
Personalverantwortlicher, Produktanbieter oder bAV-Vermittler
fachlich und rechtlich auf dem Laufenden halten will, der ist
auf derartige Veranstaltungen und aktuelle Seminarangebote
angewiesen. Grund genug für die febs-Geschäftsführer, auch gleich
das neue Seminarprogramm der febs Akademie für betriebliche
Altersversorgung zu präsentieren. Das vollständige Seminarprogramm
finden Interessierte unter www.febs-consulting.de/seminare.
Aktuelle Seminare der febs Akademie
- „Aktuelle BAV-Herausforderungen 2013 für Produktanbieter und
Berater“ am 10.10.2012
- „Direktversicherung intensiv“ am 11.10.2012
- „BAV für Fortgeschrittene“ am 22. - 23.10.2012
- „BAV für Spezialisten“ am 24.10.2012
- „Rückgedeckte Unterstützungskasse“ am 25.10.2012
Der nächste Lehrgang zum geprüften Fachberater für bAV startet nach der Sommerpause am 22.10.2012.
Ihr Ansprechpartner
Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de
febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
www.febs-consulting.de
Als unabhängige Sachverständige und zugelassener Rentenberater beraten wir Arbeitgeber in allen Fragen rund um betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Wir analysieren und sanieren bestehende Versorgungswerke, erstellen versicherungsmathematische Bilanzgutachten und unterstützen Arbeitgeber
bei der Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichs.