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04.10.2012 - dvb-Presseservice

Herausforderungen in der bAV – vom Tag der betrieblichen Altersversorgung bei febs Consulting

Am 25. und 26. September 2012 diskutierten auf Einladung der febs Consulting GmbH wieder knapp 80 Personal- und bAV-Verantwortliche größerer Unternehmen die aktu­ellen Herausforderungen in der betrieblichen Altersversorgung.

Für große Unsicherheit sorgt im gesamten bAV-Markt derzeit das BAG-Urteil vom 15.05.2012, in dem entschieden wurde, dass in älteren Versorgungswerken die Ver­sorgungsleistungen erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden müssen, auch wenn die Zusage formal auf das 65. Lebensjahr erteilt wurde. Die Richter un­terstellen bei diesen Zusagen, dass Arbeitgeber bei Festlegung der Altersgrenze von 65 Jahren regelmäßig davon ausgingen, dass dieser Zeitpunkt mit dem Beginn der gesetzlichen Rente zusammenfällt. Schließlich lag die gesetzliche Altersgrenze seit 1916, also über 90 Jahre lang bei 65 Jahren.

Manche Arbeitgeber neigen dazu, das Urteil einfach zu ignorieren. Das ist mit erhebli­chen Risiken verbunden, da ein späterer Rentenbeginn in vielen Versorgungswerken auch zu höheren Alters-, Berufunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten führt. Die Betroffenen würden ungerechtfertigt schlechter gestellt. Es bleibt somit nichts anderes übrig, als die Auswirkungen in jedem Versorgungswerk individuell zu prüfen. Das gilt auch für beitragsorientierte Versorgungen über Direktversicherungen oder rückge­deckte Unterstützungskassen. Wird in der Zusage statt eines Endalters von 65 Jahren nur der individuelle Rentenbeginntermin genannt, so spricht einiges dafür, das BAG-Urteil auf diese Verträge nicht anzuwenden.

Im Fokus der Fachdiskussionen standen wie immer auch die Haftungsfragen rund um die bAV. Insbesondere die Vertreter der Arbeitgeber hoffen auf die Bestätigung der beiden nicht rechtskräftigen Urteile (LAG Hessen - 6 Sa 566/11; ArbG Freiburg - 5 Ca 39/11), in denen die Informationspflichten des Arbeitgebers über die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung im Unternehmen stark eingeschränkt wurden. Ärgerlich ist aus Arbeitgebersicht dagegen das BAG-Urteil vom 19.06.2012 (3 AZR 408/10). Hier wurde ein Arbeitgeber verpflichtet, für Leistungskürzungen einer Pensionskasse ge­rade zu stehen und dem Arbeitnehmer die Fehlbeträge direkt zu zahlen.

Äußerst kontrovers diskutierten die Experten die Möglichkeit, die Haftung des Arbeit­gebers durch Erteilung einer Beitragszusage mit Mindestleistung zu reduzieren. An einem konkreten Beispiel erläuterte febs-Gechäftsführer Andreas Buttler, dass der alleinige Hinweis auf die gesetzliche Regelung der Beitragszusage mit Mindestleistung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen wird, um die Haftung des Arbeitgebers wirklich auf die Summe der eingezahlten Beiträge reduzieren zu können. Aus der Zu­sage müsse eindeutig und für den Laien nachvollziehbar erkennbar sein, dass der Ar­beitgeber nicht für die gesamte in der Police ausgewiesene Garantieleistung des Versi­cherers haftet, sondern nur für die darin enthaltenen Beitragszahlungen.

In der Praxis wird die Beitragszusage mit Mindestleistung auch häufig verwendet, um in der Rentenphase eine sogenannte erhöhte Überschussrente wählen zu können. Hierbei werden in der Kalkulation der ab Rentenbeginn gezahlten Rente bereits zu­künftige Überschüsse teilweise berücksichtigt. Die Rente steigt dadurch um bis zu 30 % an, ist aber eben nicht in voller Höhe garantiert. Werden die erwarteten Über­schüsse in der Zukunft nicht erzielt, so kann der Versicherer die Rente reduzieren. Für diese Reduktion haftet der Arbeitgeber, was vielen Kunden nicht bewusst ist.

Das Dauerthema „Portabilität von Direktversicherungen“ wurde von Markus Keller, Mitglied der febs-Geschäftsleitung präsentiert. Keller wies darauf hin, dass aus Arbeit­gebersicht immer die Übertragung des Deckungskapitals einer mitgebrachten Direkt­versicherung in den Kollektivvertrag des neuen Arbeitgebers die bessere Lösung sei. Leider sind immer weniger Arbeitnehmer damit einverstanden. Denn mit der Übertra­gung des Kapitals verliert der Arbeitnehmer seinen bisherigen Garantiezins der Versi­cherung, seinen bisherigen Versicherungsschutz und spätestens ab 2013 erfolgt auch noch automatisch eine Umstellung auf Unisex-Tarife. Insbesondere bei männlichen Arbeitnehmern sinkt die Garantieleistung durch die Umstellung um bis zu 30 %. Aus Sicht des Arbeitnehmers ist somit meist die Weiterführung der bestehenden Police durch den neuen Arbeitgeber die bessere Lösung. Um zeitraubende Diskussionen zwi­schen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden und gleichzeitig den Arbeitgeber vor unerwünschten Risiken aus einer Weiterführung der Police zu schützen, bietet febs Consulting GmbH seit kurzem einen „Portabilitäts-Check“ an. Gegen eine Gebühr von 150 € untersuchen die febs-Experten die mitgebrachte Police und geben in einem Kurzgutachten eine eindeutige Empfehlung ab, ob eine Weiterführung der Police durch den neuen Arbeitgeber vertretbar erscheint.

Nach Beobachtung zahlreicher Experten werden auch in kleineren Unternehmen immer häufiger Betriebsvereinbarungen bzw. Versorgungsordnungen zur betrieblichen Alters­versorgung installiert, statt einfach nur einen Kollektivvertrag mit einem Versicherer abzuschließen. febs-Chef Andreas Buttler befürwortete diese Entwicklung, warnte al­lerdings auch davor, solche Versorgungsordnungen „mit zu schneller Feder zu stri­cken“. Wenn eine Versorgungsordnung wirklich Ordnung in die Versorgung bringen soll, dann müsse sie durchdacht sein und vor allem auch zukünftige Gestaltungsrechte des Arbeitgebers sichern. So sollten Arbeitgeber sich zum Beispiel den Wechsel des Durchführungsweges vorbehalten. Um zukünftige Doppelzahlungen zu vermeiden, sollte auch geregelt werden, dass die bestehende Versorgung auf eine eventuell zu­künftige tarifvertragliche oder gesetzliche Betriebsrente angerechnet wird. Um Versor­gungsordnungen bzw. Betriebsvereinbarungen mit vertretbarem Aufwand auch klei­neren Unternehmen anbieten zu können, arbeitet febs mit ausführlichen Erhebungs­bögen. Sie dienen der Dokumentation der Kundenwünsche und ermöglichen es auch Versicherungsvermittlern, ihren Kunden eine individuelle Versorgungsordnung anbieten zu können.

Für die Vertreter der Versicherungsbranche war erwartungsgemäß der Vortrag von febs-Geschäftsführer Manfred Baier besonders interessant. Er erläuterte die prakti­schen Auswirkungen des neuesten BMF-Schreibens zum Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf Teile seiner Pensionszusage. Baier erläuterte insbesondere die neuen Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund des Schreibens, zum Beispiel die weitge­hende Anpassung der Zusage an eine vorhandene Rückdeckungsversicherung. Das stellt sicher, dass auch in der Zukunft keine neuen Finanzierungslücken mehr auftre­ten können. Durch die entsprechende Reduzierung der Zusage verursachte Versor­gungslücken können dann ohne Bilanzberührung über eine rückgedeckte Unterstüt­zungskasse finanziert werden. Noch im November diesen Jahres plant febs mehrere bundesweite Veranstaltungen, in denen interessierten Vermittlern und bAV-Beratern weitere Gestaltungsmöglichkeiten rund um die GGF-Versorgung gezeigt wer­den.

Am Ende der beiden Tage waren sich alle Teilnehmer wieder einmal einig: Wer sich als Personalverantwortlicher, Produktanbieter oder bAV-Vermittler fach­lich und rechtlich auf dem Laufenden halten will, der ist auf derartige Veranstaltungen und aktuelle Se­minarangebote angewiesen. Grund genug für die febs-Geschäftsführer, auch gleich das neue Seminarprogramm der febs Akademie für betriebliche Altersversorgung zu präsentieren. Das vollständige Seminarprogramm finden Interessierte unter www.febs-consulting.de/seminare.

Aktuelle Seminare der febs Akademie

  • „Aktuelle BAV-Herausforderungen 2013 für Produktanbieter und Berater“ am 10.10.2012

  • „Direktversicherung intensiv“ am 11.10.2012

  • „BAV für Fortgeschrittene“ am 22. - 23.10.2012

  • „BAV für Spezialisten“ am 24.10.2012

  • „Rückgedeckte Unterstützungskasse“ am 25.10.2012

Der nächste Lehrgang zum geprüften Fachberater für bAV startet nach der Sommer­pause am 22.10.2012.



Ihr Ansprechpartner
Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
www.febs-consulting.de

Als unabhängige Sachverständige und zugelassener Rentenberater beraten wir Arbeitgeber in allen Fragen rund um betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Wir analysieren und sanieren bestehende Versorgungswerke, erstellen versicherungsmathematische Bilanzgutachten und unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichs.