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06.10.2011 - dvb-Presseservice

Herausforderungen in der bAV – vom Tag der betrieblichen Altersversorgung bei febs Consulting

Am 28. und 29. September 2011 lud febs Consulting wieder zu den traditionellen Ta­gen der betrieblichen Altersversorgung nach Grasbrunn bei München ein. Knapp 80 bAV-Verantwortliche aus Unternehmen jeder Größe diskutierten zwei Tage lang die aktuellen Herausforderungen der betrieblichen Altersversorgung.

Der zweite Tag stand dabei traditionell ganz im Zeichen der Produktanbieter und der beratenden Vertriebsorganisationen. So war es nicht verwunderlich, dass die aktuellen Entwicklungen in der GGF-Versorgung gleich zu Beginn ausführlich besprochen wur­den. febs-Geschäftsführer Manfred Baier erläuterte den Teilnehmern den aktuellen Stand zum Thema „Teilverzicht auf Pensionszusagen“, der ja angeblich seit Mitte des Jahres bundeseinheitlich geregelt ist. Dass die Praxis ganz anders aussieht, zeigten die zahlreichen Beispiele aus der täglichen Erfahrung der febs Consulting bei der Beratung von Unternehmen rund um den Teilverzicht auf Pensionszusagen.

Erstaunt waren die Teilnehmer aber auch über die betriebswirtschaftlichen Auswirkun­gen eines Teilverzichtes. Denn während dieser in der Steuerbilanz in der Regel zur Rückstellungsauflösung führt, verändern sich die handelsrechtlichen Rückstellungen bei einem Teilverzicht meist nur minimal.

Interessant sind laut febs-Chef Baier aber nicht nur die neuen Verzichtsmöglichkeiten, sondern auch Gestaltungsvarianten, die sich daraus ergeben. So kann z. B. zukünftig auch auf eine bereits erdiente BU- oder Hinterbliebenenrente verzichtet werden, wenn dafür ein entsprechender Ausgleich bei der Altersleistung erfolgt. Ein interessanter Aspekt, wenn an eine Umfinanzierung der Versorgung auf eine versicherungsfreie Kapi­talanlage angedacht wird.

Über ihre Erfahrungen bei Scheidungen von Mitarbeitern mit hohen Einzelzusagen be­richtete Marina Kail, febs-Spezialistin für den Versorgungsausgleich. Sie empfahl unter anderem, die Zusage bereits rechtzeitig vor der Scheidung auf formale Fehler und Fi­nanzierungslücken zu überprüfen. Im Einzelfall kann es sinnvoller sein, wegen einer Reduzierung der Zusage die steuerlichen Konsequenzen einer verdeckten Einlage zu tragen, als dem ehemaligen Ehegatten die Hälfte einer fehlerhaften und nicht finan­zierbaren Zusage zu schulden.

Die Auswirkungen der Rechnungszinssenkung sowie die Einführung von Unisex-Tarifen in der betrieblichen Altersversorgung diskutierte anschließend febs-Geschäftsführer Andreas Buttler mit den Teilnehmern. Während für die Arbeitnehmer der Abschluss von Versicherungen zur bAV zunehmend unattraktiver zu werden droht, befürchten die Arbeitgeber zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Denn „alte“ Policen können ab 2012 in aller Regel nicht mehr aufgestockt werden. Soll der Beitrag steigen, ist eine zusätzli­che Police notwendig. Das erhöht den Verwaltungsaufwand, reduziert in der Regel die Rendite und trübt somit die Abschlussfreude der potentiellen Neukunden. Und spätes­tens in 2013 geht das Spiel mit der Einführung von Unisex-Tarifen von Neuem los.

„Die Pflicht zur geschlechtsunabhängigen Kalkulation von Versorgungsleistungen trifft im Übrigen auch zahlreiche Arbeitgeber, deren Versorgungsleistungen heute bereits geschlechtsunabhängig ermittelt werden“, warnt febs-Geschäftsführer Andreas Buttler die Teilnehmer. Denn die üblichen Regelungen zur Kapitalisierung lebenslanger Renten – z. B. zur Ermittlung einer Abfindung – greifen so gut wie immer auf ge­schlechtsabhängige Rechnungsgrundlagen zurück. Auch diese Versorgungswerke müs­sen demnächst angepasst werden.

Ungewöhnlich kritisch diskutierten die Teilnehmer zum Abschluss noch einzelne Fragen zur rückgedeckten Unterstützungskasse. So sei es vielen Kunden und Vermittlern nicht bewusst, dass der Insolvenzschutz über den PSVaG bei den üblichen beitragsorien­tierten Zusagen nicht „optimal“ ist. Denn anders als bei Direktversicherungen ist eine Mitnahme und Weiterführung der Rückdeckungsversicherung bei der U-Kasse nicht möglich.

Einig waren sich die Teilnehmer auch bei der kritischen Beurteilung der im Markt der­zeit angebotenen „Einmalbeitragsmodelle“ über rückgedeckte Unterstützungskassen. Im Ergebnis bringen die bekannten Modelle dem Arbeitgeber nicht nur erhebliche steuerliche Nachteile, sondern auch eine Vielzahl an bilanziellen Zweifelsfragen. Da sei es im Zweifel besser – so die einhellige Meinung der anwesenden Experten – eine Pen­sionszusage gegen Einmalbeitrag einzurichten. Die erscheint zwar über Pensionsrück­stellungen in der Steuerbilanz, führt aber in der Praxis auch zu einem deutlich höheren Betriebsausgabenabzug.

Über einen neuen Trend in Form von so genannten "Negativen Zeitwertkonten" be­richtete Katrin Kümmerle, Zeitwertkontenspezialistin der febs. Bei dieser Form der Zeitwertkonten geht der Mitarbeiter in eine Freistellung, ohne vorher dafür ein Gutha­ben angespart zu haben. Für das während der Freistellung vom Arbeitgeber gezahlte Gehalt arbeitet der Mitarbeiter später nach und begleicht damit seine Schuld beim Arbeitgeber. Vorteilhaft ist dabei, dass es keiner Insolvenzsicherung bedarf. Unter­nehmen greifen damit dem geplanten Familienpflegezeitgesetz vor. Dieses soll zum 01.01.2012 in Kraft treten. Danach sollen die Mitarbeiter während der Pflege von Famili­enangehörigen in Teilzeit gehen und als Ausgleich für die Gehaltseinbuße vom Arbeit­geber einen Aufstockungsbetrag erhalten. Für diesen Betrag arbeitet der Mitarbeiter in der so genannten Nachpflegephase wieder mehr. Diesem wichtigen sozialpolitischen Thema werden sich die Unternehmen in jedem Fall stellen müssen, so Kümmerle.

Am Ende waren sich alle Teilnehmer wieder einmal einig: Wer sich als Produktanbieter oder Vermittler fach­lich und hinsichtlich der Marktentwicklung auf dem Laufenden halten will, der ist auf derartige Veranstaltungen und aktuelle Seminarangebote ange­wiesen. Grund genug für die beiden febs-Geschäftsführer, auch gleich das neue Semi­narprogramm der febs Akademie für betriebliche Altersversorgung zu präsentieren. Auch in 2012 wird neben den klassischen Fach­themen wieder die Update-Reihe „Aktu­elle Herausforderungen in der bAV“ angeboten. Das vollständige Seminarprogramm finden Interessierte unter http://www.febs-consulting.de/seminare.



Ihr Ansprechpartner
Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
http://www.febs-consulting.de/

Als unabhängige Sachverständige und zugelassener Rentenberater beraten wir Arbeitgeber in allen Fragen rund um betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Wir analysieren und sanieren bestehende Versorgungswerke, erstellen versicherungsmathematische Bilanzgutachten und unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichs.