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21.03.2007 - dvb-Presseservice

Herzflimmern vor Reiseantritt

Kurz vor Antritt einer zweimonatigen Reise nach Fuerteventura musste der Herzschrittmacher eines Mannes ausgetauscht werden, weil die Batterie leer war. Statt Sonne, Strand und Meer wartete der OP auf ihn. Umsichtig hatte er jedoch mit der Urlaubsbuchung eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, die er nun zur Erstattung der Stornokosten in Anspruch nehmen wollte. Der Versicherer lehnte die Zahlung ab, die Sache ging vor Gericht. Dort verlor der herzkranke Mann. ARAG Experten zufolge war damit leider zu rechnen. Die Folgen eines Reiserücktritts waren im konkreten Fall nur dann versichert, wenn der Urlaub wegen einer unerwartet eintretenden, schweren Erkrankung abgesagt werden musste. Der Herzschrittmacher war dem Mann bereits vor 14 Jahren eingesetzt worden. Die Batterie musste sieben Jahre später schon einmal ausgetauscht werden. Nach Auffassung des zuständigen Richters des Amtsgerichts München hätte dem Kläger klar sein müssen, dass demnächst ein erneuter Wechsel anstünde, so dass er der Versicherung Recht gab (Az.: 242 C 37052/05).



Frau Brigitta Mehring
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