Druckversion
Anzeige
21.03.2007 -
dvb-Presseservice
Herzflimmern vor Reiseantritt
Kurz vor Antritt einer zweimonatigen Reise nach Fuerteventura musste der
Herzschrittmacher eines Mannes ausgetauscht werden, weil die Batterie leer war.
Statt Sonne, Strand und Meer wartete der OP auf ihn. Umsichtig hatte er jedoch
mit der Urlaubsbuchung eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, die er
nun zur Erstattung der Stornokosten in Anspruch nehmen wollte. Der Versicherer
lehnte die Zahlung ab, die Sache ging vor Gericht. Dort verlor der herzkranke
Mann. ARAG Experten zufolge war damit leider zu rechnen. Die Folgen eines
Reiserücktritts waren im konkreten Fall nur dann versichert, wenn der Urlaub
wegen einer unerwartet eintretenden, schweren Erkrankung abgesagt werden musste.
Der Herzschrittmacher war dem Mann bereits vor 14 Jahren eingesetzt worden. Die
Batterie musste sieben Jahre später schon einmal ausgetauscht werden. Nach
Auffassung des zuständigen Richters des Amtsgerichts München hätte dem Kläger
klar sein müssen, dass demnächst ein erneuter Wechsel anstünde, so dass er der
Versicherung Recht gab (Az.: 242 C 37052/05).
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Herzflimmern-vor-Reiseantritt-ps_4117.html