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08.12.2010 - dvb-Presseservice

Hewitt Associates gibt Versicherungsmaklerzulassung zurück

- International anerkanntes Beratungsunternehmen gibt freiwillig Versicherungsmaklerzulassung zurück, um weiterhin bAV-Rechtsberatung durchführen zu dürfen - Produkt- und Rechtsberatung sollten sich ergänzen: Wie das gehen kann, darüber informiert die erste BRBZ-Makler-Konferenz am 17. Dezember 2010 in Köln

Die Hewitt Associates GmbH (Hewitt), ein Beratungsunternehmen in der betrieblichen Altersversorgung aus München, hat ihre Versicherungsmaklerzulassung freiwillig zurückgegeben und handelt damit gemäß der Rechtsauffassung des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ). Dieser hatte Ende August beim Amtsgericht München beanstandet, dass Hewitt sowohl über eine Rentenberaterzulassung als auch gleichzeitig über eine Versicherungsmaklererlaubnis nach Paragraf 34d der Gewerbeordnung (GewO) verfügte. Eine Versicherungsvermittlertätigkeit beziehungsweise Maklertätigkeit ist jedoch mit einer Rechts- und Rentenberatertätigkeit auf Grund der Gefahr einer Interessenkollision unvereinbar.

Der BRBZ begrüßt, dass Hewitt nun freiwillig eingelenkt und seine Versicherungsmaklererlaubnis zurückgegeben hat. Es ist davon auszugehen, dass diesem Beispiel weitere Marktteilnehmer folgen werden, die über eine rechtswidrige Doppelzulassung (gleichzeitige Versicherungsmakler- und Rechtsberatungserlaubnis) verfügen.

Bereits Anfang November hatte die Sparkassen PensionsBeratung GmbH (SPB) mit ihrem Klageanerkenntnis die Rechtsauffassung des BRBZ bestätigt (siehe Pressemitteilung vom 11.11.2010), wonach die Beratung von Kunden bei der Einführung einer bAV eindeutig nicht durch den Paragraf 34d Absatz 1 Satz 4 GewO abgedeckt ist. Gleichzeitig wurde der BRBZ in seiner Ansicht bestätigt, dass eine rechtliche Beratung im Bereich der bAV auch keine erlaubnisfreie Nebenleistung im Sinne des Paragrafen 5 Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sein kann.

Nach Auffassung des BRBZ zeigen die beiden Fälle, dass die komplexen Beratungsleistungen im Rahmen der bAV nur durch separate Berater erfolgen können; Rechtsberatung durch den zugelassenen und qualifizierten Rechtsberater, Finanzberatung durch den zugelassenen und qualifizierten Versicherungsvermittler beziehungsweise -makler. Eine gute Produkt- als auch eine gute Rechtsberatung schließen sich daher nicht aus sondern sind unabdingbar.

Immer mehr Finanzdienstleister und Versicherungsmakler teilen diese Rechtsauffassung des BRBZ und wünschen sich mehr Rechtssicherheit im bAV-Beratungsmarkt. Um Finanzdienstleistern daher mehr Sicherheit zu geben, wie eine rechtskonforme Beratung in der bAV aussehen sollte, lädt der BRBZ am 17. Dezember 2010 zur ersten BRBZ-Makler-Konferenz nach Köln ein. Finanzdienstleister können dort ihre Fragen direkt an führende bAV-Experten richten.
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Die »1. BRBZ-Makler-Konferenz 2010« im Überblick:

Thema:
Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler

Termin:
17.12.2010 von 16.00 – 20.30 Uhr

Ort:
RheinauArtOffice (Microsoft, Geschäftsstelle Köln); Holzmarkt 2a, 50676 Köln

Inhalte:
Wo fängt Rechtsberatung im Rahmen der bAV an?
Wie kann ich Rechts- von Finanz- und Unternehmensberatung abgrenzen?
Wie kann ich rechtssicher innerhalb der bAV beraten?
Wie sieht ein rechtskonformer bAV-Beratungsprozess für Finanzdienstleister und
Versicherungsmakler aus?
Wie sehen die Beratungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister und Versicherungsmakler im Rahmen der »3.63er-Förderung« aus?

Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Makler und Finanzdienstleister in der bAV-Beratung:

Veranstaltungsmoderation:

Prof. Dr. Achim Schunder,
Rechtsanwalt, Schriftleiter "Neue Juristische Wochenschrift"(NJW) und "Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht" (NZA), Frankfurt; Niederlassungsleiter der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt.

Dr. Volker Römermann,
Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/ Hannover sowie bundesweit führender Berufsrechtler.

Sebastian Uckermann,
Gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung und Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.

Jürgen Pradl,
gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung und Vorsitzender des Kuratoriums des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.

Dr. Achim Fuhrmanns,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Geschäftsführer des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.

Karl Dieter Lorenzen,
Rechtsanwalt, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Rentenberater e. V.

Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen zur 1. BRBZ-Makler-Konferenz 2010 – Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler finden Sie unter www.brbz.de.
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Frau Claudia Kressel
CKC Claudia Kressel Communication
Tel.: +49 (0)40 - 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
http://www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.

Weitere Informationen zum BRBZ erhalten Sie auch unter www.brbz.de, www.brbz-kongress.de und www.brbz-akademie.de.