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03.11.2006 - dvb-Presseservice

Hilfe und Pflege nach dem Unfall: GDV entwirft Versicherungsbedingungen zum Unfallversicherungsschutz für Senioren

Hilfe und Pflege nach einem Unfall - dies ist die Kernleistung der neuen Senioren-Unfallversicherungen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat nun "Besondere Bedingungen für die Versicherung von Hilfs- und Pflegeleistungen in der Unfallversicherung" bekannt gegeben. Die unverbindlichen Musterbedingungen bieten Versicherern und Verbrauchern Orientierung und leisten so einen Beitrag zur Markttransparenz. Die "Besonderen Bedingungen Hilfe und Pflege / Senioren" sind eine Ergänzung zur Risikounfallversicherung. Sie beinhalten Regelungen zu den Fragen, in welchem Umfang versichert wird, welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitraum erbracht werden.

Die speziell für Senioren entwickelten Produkte der privaten Unfallversicherung bieten im Falle der Hilfsbedürftigkeit als Folge eines Unfalls Hilfs- und Pflegeleistungen. Sie ermöglichen den Betroffenen so, die Selbstständigkeit und den Verbleib in der eigenen Wohnung zu erhalten. Benötigt der Versicherte nach einem Unfall Hilfe bei den gewöhnlichen Verrichtungen des Alltags, springen Dienstleister ein - so genannte Assisteure als Partner der Unfallversicherer. Diese unterstützen den Versicherten beispielsweise mit Einkäufen, Putzdiensten, bei der Körperpflege, begleiten ihn bei Arzt- und Behördengängen und bieten einen Menü- und Wäscheservice sowie einen Hausnotruf. Wer seinen Ehepartner oder einen Verwandten ersten Grades zu Hause pflegt, kann auch diese Hilfe absichern.

Die Seniorenunfallversicherung ist auf die Bedürfnisse und Lebensumstände älterer Menschen abgestimmt. So wird etwa der Unfallbegriff weiter gefasst: Ein Oberschenkelhalsbruch gilt so als Unfall, auch wenn er Folge von Osteoperose ist. Oft haben ältere Menschen bestimmte Vorschädigungen, die die Leistung im Falle eines Unfalls beeinflussen: Die klassische Unfallversicherung zahlt nur für die bleibenden Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf den Unfall zurückzuführen sind. Die Assistance-Leistungen der speziellen Senioren-Unfallversicherung werden nach den neuen GDV-Bedingungsempfehlungen auch bei Mitwirkung von Krankheit und Gebrechen nicht eingeschränkt.

Rund vier Millionen Senioren verletzen sich pro Jahr bei einem Sturz. Immer mehr ältere Menschen leben allein und sind im Falle eines Unfalls auf fremde Hilfe angewiesen. Schon relativ harmlose Verletzungen können Verrichtungen des alltäglichen Lebens vorübergehend unmöglich machen. Viele Unfallversicherer bieten bereits spezielle Produkte für ältere Menschen an, die Nachfrage steigt. Über 500 000 Senioren haben schon jetzt eine Seniorenunfallversicherung.

Die Besonderen Bedingungen stehen unter www.gdv.de zum Download bereit.



Frau Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 / 20 20 - 51 83
E-Mail: presse@gdv.org

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Friedrichstraße 191
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Deutschland
www.gdv.de