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04.10.2006 - dvb-Presseservice

Hohe Riester-Förderung

Grundsätzlich gilt: Die Riester-Förderung vom Staat erhält jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt oder dessen künftige Pension (bei Beamten) gekürzt wird. Anspruch auf Riester-Zuschüsse haben zudem Behinderte in Werkstätten, Pflegepersonen, rentenversicherte Arbeitnehmer während einer anzurechnenden Kindererziehungszeit sowie Wehr- und Zivildienstleistende.

Seit Beginn des vergangenen Jahres hat es eine erhebliche formale Verbesserung beim Abschluss von Riester-Verträgen gegeben. Seitdem ist nämlich nur noch ein einziger Förderantrag nötig, statt diesen jährlich zu erneuern. Es sei denn, durch die Geburt eines Kindes ändert sich das familiäre Umfeld. Dann muss der staatliche Zuschuss neu beantragt werden, weil die Eltern auch für das Neugeborene eine Kinderzulage bekommen.

In puncto Altersvorsorge hat es in den vergangenen Jahren erhebliche Änderungen bei uns im Land gegeben. Aus dem früheren „Drei-Säulen-Modell“ bei der Alterssicherung ist nunmehr das „Drei-Schichten-Modell“ geworden. Die erste Schicht ergibt sich aus der sogenannten Basisversorgung, die die gesetzliche Altersabsicherung enthält und durch die Rürup-Rente komplettiert wird. In der zweiten Schicht dreht sich alles um die staatlich geförderte Zusatzversorgung. Diese ergibt sich aus der „Riester-Rente“ sowie der betrieblichen Altersvorsorge, die sich aus insgesamt fünf Durchführungswegen zusammensetzt. Die dritte Schicht schließlich enthält alle denkbaren Investmentformen, die in der Phase des Vermögensaufbaus staatlich nicht gefördert werden. Dazu zählen allen voran private Rentenversicherungen, aber auch herkömmliche Investmentfonds.

Der aktuelle Trend: Immer mehr Menschen nutzen ihre Chance, mit erheblicher staatlicher Förderung die gesetzliche Rente nachhaltig aufzubessern. Das ist auch dringend nötig. Denn der vom Gesetzgeber in die staatliche Rente integrierte „Nachhaltigkeitsfaktor“ und das allmählich spätere Renteneintrittsalter sind de facto nichts anderes als erhebliche Leistungskürzungen. Zudem muss auch die Inflation, also der Kaufkraftverlust künftiger Rentenleistungen, berücksichtigt werden.

Da ist es kaum verwunderlich, dass immer mehr Arbeitnehmer durch den Abschluss einer Riester-Rente die Möglichkeiten nutzen, ihre künftig sehr unzureichende staatliche Altersversorgung aufzubessern. Gerade mit der Riester-Rente gelingt dies sehr sicher, einfach und problemlos sowie wegen der ansehnlichen staatlichen Förderung mit attraktiven Renditen.

Zumal die Riester-Rente in Zukunft möglicherweise erheblich aufgewertet werden könnte. Zu Jahresbeginn 2006 hat der Gesetzgeber die staatliche Förderung selbstgenutzten Wohneigentums ersatzlos gestrichen. Häuslebauer müssen demnach auf Eigenheim- und Kinderzulage verzichten. Vor allem für junge Familien ist das oft recht schmerzlich. Nun aber plant die Große Koalition, die Eigenheim-Förderung stärker an die Riester-Rente anzubinden. Auch wenn die konkrete Ausgestaltung dieses Vorhabens noch nicht klar ist, so scheint derzeit kein Zweifel daran zu bestehen, dass dies wirklich passieren wird. Die Riester-Rente würde also dann noch attraktiver als heute.



Pressesprecherin
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