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27.10.2006 - dvb-Presseservice

Hohes Lob und harsche Kritik gab es gestern Abend im Bundestag bei der Annahme des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts.

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts wurde gestern Abend im Bundestag mit den Stimmen der CDU und der SPD angenommen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Die FDP enthielt sich.

Die Fraktion der CDU/CSU war der Meinung, der zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf sei ein guter Ausgleich zwischen den Interessen der Versicherungswirtschaft und den Interessen des Verbrauchers. Statt die Branche undifferenziert mit einer Erlaubnispflicht zu überziehen, würde der Verbraucherschutz hier intelligent umgesetzt. Das führe zu einer Minimierung von Bürokratie, ohne den Verbraucherschutz dabei zu beschneiden.

Die SPD war zuversichtlich, dass die notwendige Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht mit geringstmöglichem bürokratischen Aufwand gelungen sei. Der Verbraucherschutz würde gestärkt, Verbraucher erhalten mehr Transparenz in dem bislang eher unübersichtlichen Vermittlermarkt. Und nicht nur die Verbraucher hätten etwas davon. Auch die Versicherungswirtschaft profitiert. Schwarze Schafe würden zukünftig in dieser Branche keine Chance haben, wodurch das Ansehen des Berufsbildes gestärkt würde.

Nach Ansicht der FDP, die sich bei der Abstimmung enthielt, zielt der Gesetzentwurf in die richtige Richtung, sei aber in einigen wichtigen Punkten unausgewogen, zu bürokratisch und praxisfremd. Die Bemühungen der Koalition, wenigstens in letzter Minute noch einige Verbesserungen anzubringen, würden daher keine Zustimmung zu dem Gesamtpaket, aber eine Enthaltung rechtfertigen.

Harsche Kritik gab es von Seiten der weiteren Oppositionsparteien. „Die Linke“ lehnt die Neuregelung in der vorliegenden Form ab. Ihr läge der Gedanke zugrunde, die zwingende Umsetzung der EU-Richtlinie möglichst schmerzfrei für die großen Versicherungsunternehmen zu regeln. Die Chance, wichtige Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem milliardenschweren Markt zu verabschieden, sei ausgeschlagen worden.

Bündnis 90/Die Grünen stellte fest, dass die Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in doppelter Hinsicht versagt hätte. Sie berücksichtige weder in angemessener und vorsorgender Weise die Verbraucherinteressen, noch gäbe sie der Vermittlerseite ein einfaches und verständliches Regelwerk an die Hand. So gesehen sei es kein Wunder, dass sich CDU/CSU und SPD der Debatte im Parlament weder bei der Ersten Lesung noch bei der abschließenden Debatte stellen wollten. Und doch sei es für den Gesetzgeber beschämend.

Die vollständigen Texte der Reden stellen wir Ihnen unten unter "Download" zur Verfügung (dort bitte ab Anlage 6 lesen).



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