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26.05.2009 - dvb-Presseservice

Honorar oder Courtage?

Diese Entscheidung fällt dem Makler in der Unfallversicherung künftig leicht, teilt der Dienstleister Policenwerk mit.

Über Policenwerk www.policenwerk.de kann der Makler frei wählen, ob er auf Courtage- oder Honorarbasis tätig ist. Die Höhe der Courtagen kann er ebenso wie die Höhe des Honorars frei festlegen. Wünscht der Kunde lieber eine Kombination aus Courtage und Honorar so ist dies ebenso möglich. Laut Policenwerk ist der Makler als Selbständiger Gewerbetreibender berechtigt, in Absprache mit seinem Kunden, die Vergütung selbst zu regeln. Der Makler brauchte dann auch keine Courtagezusage vom Versicherer mehr.

Über die Website von Policenwerk erhält der Makler Zugriff auf einen courtagefreien Unfallversicherungstarif der sich am untersten Niveau des Marktes bewegt. Dadurch kann der Makler im Vergleich zu klassischen Anbietern eine deutlich höhere Vergütung erzielen obwohl der Prämienaufwand für den Kunden sinkt. Dies ist laut Policenwerk nur durch schnelle Technik und konsequente Nutzung digitaler Kommunikationswege möglich.

Als weiterer Vorteil sieht Policenwerk die Tatsache, dass der Makler die Versicherungsunterlagen mit seinem Firmenauftritt versehen kann. Der Kunde hat so den Eindruck, dass der Makler die Policen selbst erstellt. Das erhöht die Kundenbindung erheblich, weil der Makler sich präsentiert und nicht dem Versicherer.

Prämieninkasso, Courtage- und Honorarabrechnung erfolgen ausschließlich über Treuhandkonten. Dadurch ist sichergestellt dass alle Gelder dort ankommen wo sie hingehören. Laut Policenwerk ein unschlagbarer Vorteil in unsicheren Zeiten.



Frau Daniela Stephan
Versicherungskauffrau Qualitätsmanagementbeauftragte
Tel.: 0931 / 79638-36
Fax: 0931 / 79638-436
E-Mail: d.stephan@policenwerk.de

"Policenwerk"
VBH Assekuradeure GmbH & Co. KG
Randersackerer Straße 51
97072 Würzburg
www.policenwerk.de