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11.02.2009 - dvb-Presseservice

Honorarberatung für Arbeitnehmer jetzt gesetzlich geregelt

Mit dem vom Bundestag im Dezember verabschiedeten 3. Mittelstandsentlastungsgesetz  hat der Gesetzgeber die bislang in der Gewerbeordnung  verankerte Beschränkung der Versicherungs-Honorarberatung auf Nichtverbraucher nun auch ausdrücklich für Arbeitnehmer im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ermöglicht.

Versicherungsmakler können nun,  ohne dass  es der bisher erforderlichen Vermittlungsabsicht bedarf, Arbeitnehmer gegen Honorar beraten.

Für die con.fee AG, einer der führenden Anbieter von Dienstleistungen für die Honorarberatung zeigt diese Öffnung eine eindeutige Tendenz zur  Stärkung der unabhängigen und neutralen Beratung.

Honorarberatung ist jedoch auch außerhalb der bAV bei Verbrauchern möglich. Wie dies zu bewerkstelligen ist, welche Chancen und Risiken bestehen ist das Thema des con.fee Workshops „Chance Honorarberatung – vom Finanzvermittler zum Honorarberater“. Im Rahmen der bereits im letzten Jahr überaus erfolgreich durchgeführten Workshopreihe informieren Experten und Praktiker u. a. vom Bundesverband zertifizierter Honorarberater, insbesondere über die aktuelle rechtliche Situation, unterschiedliche Vergütungsansätze, Nettotarife  und Beratungstools.

Interessenten können sich unter der Internetadresse www.confee.de anmelden.



Herr Dr. Walter Hubel
Tel.: 0228/97 147 100
Fax: 0228/97 147 500
E-Mail: info@confee.de

con.fee AG
Hegelstraße 14
53177 Bonn
Deutschland
http://www.confee.de/

con.fee AG ist ein Anbieter von Dienstleistungen und integrierter Software für unabhängige Finanzberater und Vermögensverwalter. Das Spektrum reicht von dem Zugang zu nettoisierten Versicherungsprodukten bis hin zu professionellen Portfolio- und Dachfondsverwaltungstools.