Häusliches Arbeitszimmer ohne Nebenräume

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass bei einem steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitszimmer Aufwendungen für Nebenräume wie beispielsweise Küche, Bad und Flur, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil ...

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