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15.04.2010 - dvb-Presseservice

IDEAL SterbeGeld neu mit Pflege-Zusatzversicherung

Die IDEAL Lebensversicherung a.G. hat den Leistungsumfang ihrer Sterbegeldversicherung um eine Pflegekomponente erweitert. Auf Wunsch des Kunden kann eine Pflege-Zusatzversicherung zum IDEAL SterbeGeld abgeschlossen werden. Wird die versicherte Person als schwer- oder schwerstpflegebedürftig in die Pflegestufe II oder III eingestuft, entfällt die Beitragspflicht für die Sterbegeldversicherung.

Gegen einen geringen Zusatzbeitrag ist der Kunde somit vor den finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit geschützt und wird damit in einer Situation finanziell entlastet, in der jeder Cent benötigt wird. Die Überschüsse der Pflege-Zusatzversicherung werden von Beginn an als Sofortrabatt mit dem Beitrag verrechnet. Beim Abschluss der Zusatzversicherung werden ebenso wie in der Sterbegeldversicherung keine Gesundheitsfragen gestellt. Der Kunde muss lediglich bestätigen, dass er nicht bereits pflegebedürftig ist und an keiner der fünf im Antrag genannten schweren Krankheiten leidet.

Die Beitragsbefreiung beginnt sofort in dem Monat, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Die Voraussetzung hierfür kann entweder die Einstufung nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB), nach einem Punktesystem (ADL) oder das Vorliegen einer Demenz sein. Versicherungsschutz besteht ab dem 37. Monat der Hauptversicherung, bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit von Beginn an. Bei einer Pflegebedürftigkeit innerhalb dieser Wartezeit werden die bereits gezahlten Beiträge für die Zusatzversicherung zurückgezahlt.



Herr Gerald Herde
Pr+ÖA
Tel.: (030)2587-435
Fax: (030)2587-8 435
E-Mail: herde@ideal-versicherung.de

IDEAL Lebensversicherung a.G.
Kochstraße 26
10969 Berlin
http://www.ideal-versicherung.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/IDEAL-SterbeGeld-neu-mit-Pflege-Zusatzversicherung-ps_17775.html