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27.08.2008 - dvb-Presseservice

IGVM: Mehr Rechtssicherheit für wahre Unabhängigkeit

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. setzt sich erneut mit zahlreichen Aktivitäten für die Belange von Versicherungsmaklern ein.

Binnen kürzester Zeit hat der erst seit Mitte August operativ arbeitende Berufsverband durch seinen Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden, Versicherungsmakler und Privatdozent Wilfried E. Simon, eine Stellungnahme zur geplanten Änderung der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) gegenüber dem BMWi abgegeben, einen offenen Brief an den Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung, Hartmut Schauerte, zur Aktion „Einfach gründen“ verfasst, sowie gegenüber Bundeswirtschaftsminister Michael Glos Stellung bezogen hinsichtlich des Entwurfs des „Dritten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft / MEG III“.

„Der Gesetzgeber ist auf halber Strecke stehen geblieben“, so Matthias Helberg, Vorsitzender der IGVM: „nun wollen wir den Zug unter dem Motto ‚Mehr Rechtssicherheit für wahre Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern/innen’ wieder unter Dampf setzen.“

Die Vorstellungen der IGVM e.V. sehen unter anderem vor:
• Die Schaffung eines Berufsbildes und Ausbildungsberufs „Versicherungsmakler“;
• Die gesetzliche Definition unbestimmter Rechtsbegriffe wie z.B. „hinreichende Anzahl von Versicherungsverträgen“, damit die Versicherungsvermittlung nicht zum „Lotteriespiel“ werde;
• Die gesetzliche Verankerung des nur von Versicherungsmaklern als Sachwalter ihrer Mandanten anwendbaren „Stellvertretermodells“ als Vertragsschlussmodell;
• Die gesetzliche Klarstellung, dass die Informationspflichten des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer erfüllt sind, wenn sie gegenüber dem entsprechend mit Wissensvertretungsmacht ausgestatten, bevollmächtigten Versicherungsmakler erfüllt wurden;
• Mehr Mitbestimmungsrechte für Versicherungsmakler bei der Gestaltung der Bedingungen für eine Zusammenarbeit mit Versicherern, da der Gesetzgeber, wenn er einerseits gesetzliche Anforderungen an Versicherungsmakler stellt, auf der anderen Seite auch dafür Sorge tragen muss, dass diese auch Zugang zu den am Markt befindlichen Angeboten bekommen. Zu nennen sei hier beispielhaft:
♦ Ungehinderter Zugang durch registrierte Versicherungsmakler zu allen angebotenen Versicherungstarifen aller in Deutschland tätigen Versicherer;
♦ Neben den bisherigen Courtagemodellen sollen zusätzlich auch alle Tarife sowohl als abschlusskostenfreie Nettotarife angeboten werden, die sich für eine Vergütungsvereinbarung zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer eignen, als auch alternativ mit einem den kaufmännischen Gegebenheiten entsprechend frei wählbaren Courtagesatz (Courtagekorridor) innerhalb der rechtlichen Grenzen;
♦ Verbot willkürlicher Widerrufe von Courtagezusagen und Kündigungen von Courtagevereinbarungen, soweit sie in „unerfüllten Produktionserwartungen“ der Versicherer ihren Ursprung haben;
• Die gesetzliche Erlaubnis für die Vereinbarung eines Beratungshonorars auch mit Verbrauchern und bei Privatversicherungsgeschäften von gewerblich Tätigen und Freiberuflern. Kommt es zur erfolgreichen Vermittlung, müsse dann der Versicherungsmakler auch das Recht haben, das mit seinem Mandanten vereinbarte Beratungshonorar inkl. 19% Umsatzsteuer – wenn es noch nicht in Rechnung gestellt und erhoben wurde - auf die dann umsatzsteuerfreie Versicherungsvermittlung ganz oder teilweise aufrechnen zu dürfen.

Die IGVM wird in weiteren Schritten sowohl den Dialog mit den politischen Gremien suchen, als auch einen Teil ihrer Vorstellungen mit interessierten Versicherern umsetzen.



Herr Matthias Helberg
Vorsitzender
Tel.: (0541) 33584-21
Fax: (0541) 33584-22
E-Mail: kontakt@igvm.de

INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER
VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V.
Karlstr. 3
49074 Osnabrück
www.igvm.de

Über die IGVM e.V.:
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. wurde im April 2008 als GEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER gegründet. Nach einer Intervention des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) e.V., der seine markenrechtlich geschützten Rechte am Kürzel ‚GDV’ tangiert sah und eine Verwechselungsgefahr befürchtete, erfolgte die Umbenennung in IGVM. Die IGVM ist ein mit demokratischen Vereinsstrukturen ausgestatteter, bundesweit tätiger Berufsverband ausschließlich für Versicherungsmakler, unabhängig von deren Betriebsgröße und Rechtsform.

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