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18.08.2010 - dvb-Presseservice

INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH (INVERS) lanciert Deckungskonzept zur Photovoltaikversicherung in Zusammenarbeit mit der Unternehmensgruppe der VPV Versicherungen (VPV)

In Zeiten des Klimawandels gewinnt die Energieerzeugung mittels Photovoltaikanlagen immer mehr an Bedeutung. So kann die Photovoltaikanlage neben der Energiegewinnung für den Eigenbedarf auch zur Einspeisung der Energie in das öffentliche Stromnetz genutzt werden und so einen schönen Nebenverdienst bescheren.

Was ist aber, wenn diese Anlage einmal ausfällt?
Wer kommt für den Ertragsausfall auf? Oder ein herabstürzendes Teil verursacht einen Schaden am Auto des Nachbars. Wer ersetzt diesen? Fragen, mit denen sich man sich bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage beschäftigen sollte.

Die alltäglichen Gefahren für eine Photovoltaikanlage sind vielfältig!
Nicht nur Naturgewalten wie Stürme, Gewitter oder Hagel können einer Photovoltaikanlage Schaden zufügen. Auch Tiere (z. B. Marder) können eine Photovoltaikanlage lahmlegen. Darüber hinaus kommt es vor, dass Dritte durch vorsätzliche Handlungen (z. B. durch Diebstahl und/oder Vandalismus) erhebliche Schäden verursachen. Nicht selten ereignen sich Bedienungs- und/oder Ungeschicklichkeitsfehler durch die Betreiber selbst. Wer kommt dann für den entstandenen Sachschaden und Ihren entgangenen Ertrag auf?

Photovoltaikanlagen sind eine Gefahr für Dritte!
Nicht nur die Photovoltaikanlage selbst ist besonderen Gefahren ausgesetzt. Sie birgt auch Gefahrenpotential für Dritte; und die Betreiber haften für eventuelle Schäden, wie z. B. durch das Herabfallen von Solarmodulen infolge eines Sturmes. Wer leistet dann für dabei gesundheitlich geschädigte Person oder einen zerstörten Sachwert, wie z. B. das Auto des Nachbarn?

Auf dem Markt gibt es viele Gesellschaften die dieses Risiko zeichnen!
Allerdings sollten Versicherungsmakler wie auch Betreiber von Anlagen darauf achten, dass möglichst umfassender Versicherungsschutz geboten wird. An Hand des INVERS/VPV Konzeptes soll nachfolgend erläutert werden, welche Deckungseinschlüsse zu einer Photovoltaikabsicherung enthalten sein sollten:

  • Sachschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Kurzschluss, Leitungswasser, Feuchtigkeit, Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sabotage, Vandalismus, Diebstahl, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Tierverbiss (keine Einschränkung nur auf Marderbiss!) und höhere Gewalt
  • Ertragsausfall ohne Einschränkung nach Sommer- und Winterzeiten
  • keine Selbstbeteiligung beim Ertragsausfallschutz
  • sofortiger Reparaturbeginn bei Schäden
  • Schadensuch- und Feuerlöschkosten
  • schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
  • ausreichende Absicherung für Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
  • geringe Mindestprämie

Nähere Informationen zu diesem exklusiv über INVERS erhältlichem Deckungskonzept erhalten Sie bei



Gewerbliche Versicherungen
Herr M. Scholz
Abteilungsleiter
Tel.: 0341/5256 -100
Fax: 0341/5256 -569
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Herr Udo Rummelt
Ansprechpartner für diese Pressemitteilung
Tel.: 0341/5256-129
Fax: 0341/5256-201
E-Mail: Udo.Rummelt@invers-gruppe.de

INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
Sportplatzweg 15
04178 Leipzig
http://www.invers-gruppe.de

Zur INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
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