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27.06.2008 - dvb-Presseservice

IQWiG verbreitet falsche Patienten-Informationen

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisierte heute scharf eine gestern durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) veröffentlichte Informationsschrift für Patienten zum Thema „Nahrungsergänzungsmittel und komplementärmedizinische Präparate“. Darin enthaltene Aussagen seien falsch und diskreditierten Arzneimittel, erklärte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „Trotz unserer vorab an das IQWiG gesandten Hinweise stellt das Institut Behauptungen auf, die nicht mit dem Arzneimittelgesetz übereinstimmen. Hier besteht mehr als dringender Handlungsbedarf, weil Patienten damit unnötig verunsichert werden. Wir fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, aktiv gegen diese Falschaussagen des IQWiG vorzugehen und eine öffentliche Stellungnahme abzugeben“, sagte Sickmüller.

Das IQWiG behauptet in seiner Patienten- Information, dass Arzneimittel der „besonderen Therapierichtungen“ (Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie) „ein weniger strenges Zulassungsverfahren durchlaufen“. Sickmüller: „Das ist falsch. Alle Arzneimittel unterliegen dem Arzneimittelgesetz. Sie dienen dazu, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen. Darunter fallen auch sogenannte „komplementärmedizinische Produkte", wie pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka) sowie Arzneimittel der homöopathischen und anthroposophischen Medizin. Alle Arzneimittel müssen zugelassen oder registriert werden, und ihre Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit belegen. Hier gibt es keine Ausnahmen, wie vom IQWiG fälschlich behauptet. Selbst bei registrierten homöopathischen Arzneimitteln entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgrund einer gründlichen Nutzen-Risiko-Abwertung über den Zugang zum Markt.“

Neben weiteren Fehlern in dieser Veröffentlichung des IQWiG, die der BPI in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf ausführlich kommentiert hatte, sei auch die Aussage falsch, das BfArM stufe die Phythotherapie, die Homöopathie und die anthroposophische Medizin als „besondere Therapierichtung“ ein, sagte Sickmüller. Diese Einstufung sei eine eindeutige Regelung im Arzneimittelgesetz und liege nicht im Ermessen des BfArM. Insgesamt sei unverständlich, mit welcher Sorglosigkeit und Leichtigkeit das IQWiG gegen seinen gesetzlichen Auftrag, Patienten korrekt und vorurteilsfrei zu informieren, verstoßen habe, sagte Sickmüller.

Auch verschiedene wissenschaftliche Fachgesellschaften hatten sich in den vergangenen Tagen kritisch zu den geplanten Veröffentlichungen des IQWiG geäußert und vor Schäden für die „besonderen Therapierichtungen“ gewarnt.



Herr Wolfgang Straßmeir
Tel.: 030/27909-131
E-Mail: wstrassmeir@bpi.de

Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie e.V. (BPI)
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
www.bpi.de