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24.08.2006 - dvb-Presseservice

Immer herein spaziert!

Wer bei hochsommerlichen Temperaturen gut schlafen will, reißt schon mal gerne alle Fenster oder auch die Terrassentür auf. Leider gewährt solch ein Verhalten nicht nur der Frischluft Einlass. Auch ungebetene Gäste erlangen auf diese Art kinderleicht Zutritt zur Wohnung. Wer sich auf so unbedachte Weise den Autoschlüssel und damit auch das Auto klauen lässt, muss sich nach Auskunft von ARAG Experten möglicherweise grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen und bekommt dann von der Versicherung keinen Cent. Ein konkreter Fall: Ein Mann hängte, bevor er schlafen ging, seine Hose an die Garderobe. In der Hosentasche befand sich ein Autoschlüssel, der dazugehörige Mietwagen stand vor der Haustür. Die Schiebetür zur ebenerdigen Terrasse ließ der Frischluftfreund offen. Während der Mann schlief, war es für die Langfinger ein Leichtes, in das Haus einzudringen und den Autoschlüssel zu entwenden. Und es kam, wie es kommen musste: Die Diebe verschwanden mit dem Auto. Der Versicherer der Mietwagenfirma weigerte sich, für den Schaden aufzukommen. Auch die Richter gaben der Versicherung Recht. „Wer eine ebenerdige Terrassentür nachts ohne besondere Sicherungsmaßnahmen offen lässt, der missachtet einfachste Überlegungen zur Verhinderung des Eindringens Unbefugter“, heißt es in der Begründung. Anders hätte der Fall gelegen, wenn der Mann den Autoschlüssel innerhalb der Wohnung vor dem Zugriff der Diebe weggesperrt hätte (OLG München, Az.: 7 U 4196/05).



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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