Immobiliendarlehen: Widerrufsjoker abgeschafft

Immobilienkredite, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, verfügten über einen sogenannten Widerrufsjoker. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts wird sich das ändern. Verbraucher haben nun drei Monate Zeit, Ansprüche anzumelden.

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