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28.08.2006 - dvb-Presseservice

Impfungen gegen Pneumokokken für Säuglinge und Meningokokken für Kleinkinder bis zwei Jahren empfohlen

AOK übernimmt Kosten für Kinderschutzimpfungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert. Erforderlich ist hiernach für alle Kinder bis zu 24 Monaten eine generelle Impfung gegen Pneumokokken sowie für Kinder im zweiten Lebensjahr gegen Meningokokken-Erkrankungen. Die AOK Baden-Württemberg wird die Kosten für alle der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen übernehmen. Diese Erreger sind die zwei häufigsten Ursachen für schwer verlaufende bakterielle Erkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern.

Pneumokokken können Infektionen wie Mittelohr-, Nasennebenhöhlen- oder Lungenentzündungen verursachen. Für Säuglinge und Kleinkinder sind Infektionen besonders bedrohlich, wenn der Erreger über das Blut auch andere Organe befällt oder eine Hirnhautentzündung verursacht (Meningitis). Die Häufigkeit ist stark altersabhängig und weist Schwerpunkte in den ersten beiden Lebensjahren sowie bei älteren Personen auf. Bei Kindern unter fünf Jahren treten pro Jahr etwa 970 invasive Pneumokokken-Erkrankungen auf, von denen 680 durch die im Impfstoff enthaltenen Varianten verursacht werden. Die STIKO empfiehlt für alle unter zwei Jahre alten Kinder einen Konjugat-Impfstoff mit länger anhaltendem Schutz. Für einen vollständigen Impfschutz sind vier Impfungen zeitgleich mit den anderen im Säuglingsalter empfohlenen Impfungen bis zum vollendeten 11. bis 14. Lebensmonat vorgesehen.

Meningokokken können eine Blutvergiftung oder eine Hirnhautentzündung verursachen. Jährlich werden 700 invasive Meningokokken Erkrankungen gemeldet, von denen 175 durch den Typ ausgelöst werden, gegen den sich der Impfstoff richtet. Diese Impfung wird ab dem vollendeten 12. Lebensmonat empfohlen.



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