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25.04.2008 - dvb-Presseservice

In 67 Tagen ist es soweit: Pflegereform tritt in Kraft

Viele Details sind bei der Umsetzung noch zu klären

Heute hat der Bundesrat dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zugestimmt. Damit kann diese Pflegereform wie geplant am 1. Juli 2008 in Kraft treten.

„Seit dreizehn Jahren warten die Pflegebedürftigen auf eine Anpassung der Leistungen – das erfolgt nun endlich mit dieser Pflegereform. Wir begrüßen deshalb die Leistungsverbesserungen, von denen die Pflegebedürftigen bereits in 67 Tagen profitieren können“, so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundsweit über 5.700 private Pflegeeinrichtungen vertritt.

Allerdings müssen in den kommenden Monaten noch eine Vielzahl von Vereinbarungen der Selbstverwaltung geschlossen werden, um die Vorgaben des Gesetzgebers zu erfüllen. Dazu zählen u.a. die neuen Qualitätsgrundsätze sowie die Kriterien für die Veröffentlichung von Prüfergebnissen.

Für ambulant betreute Menschen mit demenziellen Erkrankungen ist auch noch offen, ob sie ab 1. Juli statt bisher 38,33 Euro pro Monat dann 100 Euro (Grundbetrag) oder 200 Euro pro Monat (erhöhter Betrag) für zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. Die Entscheidung über diesen Betrag fällt die Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes. Zu dieser Frage hat sich der stellvertretende Vorstandvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, jetzt bei der Mitgliederversammlung des bpa Baden-Württemberg geäußert: „Wichtig ist jetzt, dass den betroffenen Menschen die neuen Leistungen unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Die AOK Baden-Württemberg plädiert daher für eine pragmatische Lösung: Nach unserer Einschätzung sollten Menschen mit demenziellen Erkrankungen ohne erhebliche Pflegebedürftigkeit (sog. Pflegestufe 0) grundsätzlich den Grundbetrag von 100 Euro erhalten. Menschen mit demenziellen Erkrankungen, die auch Anspruch auf Pflegeleistungen haben (ab Pflegestufe I), sollten grundsätzlich den erhöhten Betrag von 200 Euro pro Monat erhalten. Damit gäbe es Klarheit für alle Beteiligten und ein Problem bei der Umsetzung der neuen Pflegereform wäre bereits gelöst.“

Der bpa begrüßt diesen Vorschlag. „Wichtig ist, dass die Leistungsverbesserungen schnell und unbürokratisch bei den Versicherten ankommen. Die Initiative des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der AOK Baden-Württemberg trägt dazu bei. Wir appellieren deshalb an alle Pflegekassen und den Spitzenverband Bund, sich diesen Vorschlag zu eigen zu machen, damit eine entsprechende Umsetzung rechtzeitig zum 1. Juli gesichert ist“, so Bernd Meurer. „Um auch für die demenziell erkrankten Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime schnellstmöglich eine bessere Betreuung durch zusätzliche Betreuungskräfte anbieten zu können, benötigen wir ebenfalls eine pragmatische Übergangslösung. Wegen der oft fehlenden Begutachtung des MDK zur Frage der eingeschränkten Alltagskompetenz kennen die Pflegekassen oft die betroffenen Versicherten nicht. Da aber mehr als 60 % aller Heimbewohnerinnen und -bewohner betroffen sind, können diese nicht warten, bis 500.000 neue Gutachten erstellt wurden. Wir schlagen vor, dass die Pflegeheime den Pflegekassen eine Liste der betroffenen Menschen übermitteln, damit der neue Leistungsanspruch auf dieser Grundlage tatsächlich umgesetzt werden kann. Eine Überprüfung durch den MDK kann dann schrittweise erfolgen.“

Zur Umsetzung der Pflegereform bietet der bpa vielfältige Hilfestellungen an, u. a. eine Gesetzes-Synopse und bundesweit Informationsveranstaltungen.



Herr Bernd Tews
Tel.: 030 / 30 87 88 60
E-Mail: presse@bpa.de

bpa - Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Hannoversche Straße 19
10115 Berlin
http://www.bpa.de