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30.11.2011 - dvb-Presseservice

In Würde altern – worauf es bei der privaten Pflegeabsicherung ankommt

Deutschland wird immer älter. Laut Demografie-Experten wird die Zahl der Erwerbstätigen in den nächsten 50 Jahren um ein Drittel auf 33 Millionen sinken, gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen von heute 2,5 Millionen auf 4,5 Millionen Menschen. Um die Pflege der alternden Gesellschaft zu finanzieren, hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Rösler 2011 zum „Jahr der Pflege“ ausgerufen. Mittlerweile hat sich die Koalition auf eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung verständigt. Der Beitragssatz wird ab 2013 um 0,1 Prozentpunkte erhöht. Doch schon heute ist klar: Die gesetzliche Pflegeversicherung wird den stetig steigenden Pflegeaufwand nicht abdecken können. Guido Heitz, Direktor Produktmanagement der OVB Vermögensberatung AG in Köln, erklärt, warum eine private Pflegeabsicherung wichtiger Bestandteil der Altersabsicherung ist und worauf geachtet werden muss.

Pflege kostet Geld – auch die Angehörigen

Pflegebedürftigkeit im Alter wird von vielen Deutschen noch immer unterschätzt. Dabei birgt der Verlust der Unabhängigkeit aufgrund von körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung auch immer ein finanzielles Risiko – für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Schon heute sind 30 Prozent aller 80-Jährigen pflegebedürftig, rund 1,6 Millionen Menschen wurden Anfang 2011 in Deutschland von Familienangehörigen gepflegt – Tendenz steigend. Je nach bewilligter Pflegestufe erhalten Pflegebedürftige ab 2012 für die häusliche Pflege monatlich 235 Euro (Pflegestufe I), 440 Euro (Pflegestufe II) oder 700 Euro (Pflegestufe III) aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Allerdings wird beispielsweise die ständige Betreuung dementer Menschen bei der Ermittlung des Pflegezeitaufwands nicht berücksichtigt, und auch Pflegefälle mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten bewirken keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Grund ist banal: Die Kosten würden jeden Rahmen sprengen. „Schon heute reichen die Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung in der Regel nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Hier schützen private Pflegeversicherungen auch vor dem Verlust des Einkommens oder Vermögens – vom Pflegebedürftigen ebenso wie vom Ehepartner oder Kind“, verdeutlicht Guido Heitz.

Der private Zusatzschutz fürs Alter: Pflegetagegeld und Pflegerentenversicherung

Was viele nicht wissen: Wenn der Pflegebedürftige seinen gesamten Pflegeaufwand auch mit dem eigenen Einkommen und Vermögen nicht mehr tragen kann, dann sind Ehepartner oder Kinder unterhaltspflichtig. Und sogar Schenkungen aus den vergangenen zehn Jahren können für die Pflegefinanzierung vom Staat zurückgefordert werden. Um sich dagegen zu schützen und zukünftige hohe Pflegekosten abzusichern, sind private Pflegezusatzversicherungen ein probates Mittel. Zu unterscheiden sind die Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung. Die Pflegetagegeldversicherung wird von privaten Krankenversicherern angeboten. Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter fester Betrag für jeden Pflegetag gezahlt, unabhängig von den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. „Aufgrund der steigenden Gesundheitskosten ist bei dieser Absicherung auch mit steigenden Beiträgen zu rechnen. Überschüsse mindern in der Regel die Beitragsanpassungen“, so der OVB Experte. Pflegerenten hingegen werden von Lebensversicherungen offeriert. Die Beiträge sind höher als die der Pflegetagegeldversicherung, bleiben aber während der Vertragslaufzeit in der vereinbarten Höhe bestehen. „Welche Absicherungsform sich für wen am besten eignet, muss der Berater mit dem Kunden in einem persönlichen Gespräch klären“, sagt Guido Heitz.

Im Alter rundum abgesichert

Die private Absicherung für einen möglichen Pflegefall gibt nicht nur finanzielle Sicherheit und schützt die eigenen Ersparnisse sowie die der Angehörigen, sondern eröffnet auch ein Mitspracherecht über die Art der Pflege und ist daher ein relevanter Baustein der gesamten Altersabsicherung. „Wichtig bei der Produktauswahl ist, dass die Pflegebedürftigkeit abweichend von der gesetzlichen Pflegeversicherung in einem vereinfachten Verfahren festgestellt wird. Etwa über eindeutig beschriebene Grundfertigkeiten“, so Guido Heitz. In der gesetzlichen Pflegeversicherung ergeben sich die jeweiligen Pflegestufen aus dem Zeitaufwand für Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft des zu Pflegenden. In der Pflegestufe III, die schwerste Pflegebedürftigkeit, wird der Hilfebedarf auf mindestens 300 Minuten täglich festgesetzt – inklusive regelmäßiger nächtlicher Grundpflege. „Wer seinen gewohnten Lebensstil auch im verdienten Ruhestand und bei Pflegedürftigkeit aufrecht halten will, sollte sich bereits in jungen Jahren privat pflegeversichern. So bleibt die Würde des Menschen auch im hohen Alter unantastbar“, sagt der OVB Experte.



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Der OVB Konzern mit Sitz der Holding in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Vermögensschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt der OVB Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit rund 2,84 Mio. Kunden und arbeitet mit mehr als 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB ist aktuell in insgesamt 14 Ländern aktiv, wobei knapp 4.800 hauptberufliche Finanzberater für den Konzern tätig sind. 2010 erwirtschaftete die OVB Holding AG mit ihren Tochtergesellschaften Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 197,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 4,8 Mio. Euro. Die OVB Holding AG ist seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard, ISIN DE0006286560) notiert.

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