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26.07.2010 - dvb-Presseservice

Information zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie unterrichten, dass das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und somit morgen in Kraft tritt.

Wir hatten im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach über das Gesetz und seine Inhalte berichtet und aktiv an der Konsultation des Gesetzes, insbesondere der Anhörung im Bundesfinanzministerium und im Finanzausschuss des Bundestages, teilgenommen.

Bitte beachten Sie, dass die im Gesetz enthaltenen Verbote von

    * ungedeckten Leerverkäufe in deutschen Aktien,

    * ungedeckten Leerverkäufe in Staatspapieren von Staaten der Eurozone und

    * Kreditausfallversicherungen auf Ausfallrisiken von Staaten der Eurozone, die keinen Absicherungszwecken dienen,

ab morgen gelten. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass von den Verboten betreffend Aktien und bestimmten Schuldtitel solche Geschäfte ausgenommen sind, die vor dem 27. Juli 2010 abgeschlossen wurden und nicht anderweitig verboten sind. Von dem Verbot bestimmter Kreditderivate sind solche Geschäfte ausgenommen, die der Glattstellung von Positionen in entsprechende Kreditderivate dienen, aus denen dem Sicherungsnehmer bereits vor dem 27. Juli 2010 Rechte und Pflichten erwachsen sowie Geschäfte in vor dem 27. Juli 2010 emittierten Credit Linked Notes.  

Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen gem. dem zweistufigen Transparenzsystem (Information gegenüber der BaFin auf der ersten Stufe und Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf der zweiten Stufe) erst ab dem 26. März 2012 gelten.

Wir gehen davon aus, dass die BaFin nunmehr kurzfristig ihre entsprechenden Allgemeinverfügungen betreffend Leerverkaufsverbote überarbeiten wird und Informationen zur Handhabung des Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte zur Verfügung stellen wird. Hierzu werden wir Sie dann ebenfalls informieren.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise in unserem aktuellen Newsletter zur Konsultation der EU-Kommission zur Regulierung von Leerverkaufs- und CDS-Transaktionen.



Herr Frank Dornseifer
Geschäftsführer Recht und Policy
Tel.: +49 228-96987-15
Fax: +49 228-96987-90
E-Mail: dornseifer@bvai.de

BAI Bundesverband Alternative Investments e.V.
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Deutschland
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