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21.12.2007 - dvb-Presseservice

Informationspflichtenverordnung verbessert Verständlichkeit von Versicherungsprodukten, schafft aber keine Vergleichbarkeit der Kosten

Nachdem das Bundesministerium der Justiz nun die sogenannte Informationspflichtenverordnung vorgelegt hat, ist die Reform des fast 100 Jahre alten Versicherungsvertragsgesetzes abgeschlossen. Der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Dr. Bernhard Schareck, begrüßt die mit der Reform verbundene grundlegende Modernisierung des Vertragsverhältnisses zwischen Kunden und Versicherern. Auch die Zusammenfassung der bisher in unterschiedlichen Gesetzen geregelten Informationspflichten der Versicherer in der Informationspflichtenverordnung wird nach Scharecks Überzeugung die Verständlichkeit von Versicherungsprodukten deutlich verbessern. Von besonderer Bedeutung ist hierfür das von der Versicherungswirtschaft entworfene Produktinformationsblatt, mit dem der Versicherungsnehmer auf einen Blick die wichtigsten Produktinformationen erhält.

Der GDV-Präsident kritisiert allerdings die mit der Verordnung erzwungene Angabe der Abschlusskosten in absoluten Euro- und Centbeträgen, die künftig unter den Finanzdienstleistern allein den Versicherungsunternehmen auferlegt werde. In anderen Finanzbranchen seien nur prozentuale, also relative Kostenangaben vorgegeben. Mit dieser Ungleichbehandlung werde der Verordnungsgeber dem Ziel einer objektivierten Verbraucherinformation nicht gerecht. Das Ziel der Vergleichbarkeit mit anderen Vorsorgeprodukten werde verfehlt, und Fehleinschätzungen über die längerfristige Kosteneffizienz von Versicherungsprodukten in der Vorsorge würden provoziert. Eine weitere Fehlorientierung der Kunden sei auch dadurch zu befürchten, dass in Beratungsgesprächen die Fokussierung auf Kostenangaben wichtigere Fragen des adäquaten Versicherungsbedarfs und des Leistungsprofils der Produkte in den Hintergrund dränge.

Schließlich seien auch Missverständnisse programmiert, wenn die Angabe der einkalkulierten Abschlusskosten mit der Provision verwechselt werde, die der einzelne Versicherungsvermittler erhält, kritisiert Schareck. Ein dadurch provoziertes Provisionsgeschacher schaffe Grauzonen und gefährde, wie Erfahrungen in Großbritannien zeigen, die Finanzierbarkeit der Beratungsangebote besonders für Kleinverträge. Die millionenfachen Erfahrungen mit den Riester-Verträgen dokumentieren, welche enorme Bedeutung eine angemessene Vertriebs- und Beratungsfinanzierung für die marktweite Verbreitung von Vorsorgeprodukten hat. Eben dies war von jeher - gerade auch im sozialpolitischen Sinne - immer die besondere Stärke der Versicherer, die für den Ausbau der privaten Vorsorge in Deutschland auch künftig essentielle Bedeutung habe.



Herr Dr. Peter Schwark
Leiter Presse und Information
Tel.: 030 20205110
E-Mail: p.schwark@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
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