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14.04.2011 - dvb-Presseservice

Institut für Vorsorge und Finanzplanung zertifiziert den bAV-Beratungsprozess der confera

Fachkundige Beratung reduziert die Haftungsrisiken der betrieblichen Altersversorgung

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung bestätigt dem bAV-Beratungsprozess der confera GmbH einen sehr hohen Qualitätsstandard. Die Übergabe des Zertifikats erfolgte am 04. April durch den fachlichen Beirat des Instituts Prof. Dr. Thomas Dommermuth. Mit conzert, conferas zertifiziertem Beratungsprozess, bekommen Arbeitgeber anwaltlich geprüfte Dokumente und fundiertes Know-how. Anhand eines Kriterienkataloges sowie vom Institut für Vorsorge und Finanzen geprüfter Beratungsunterlagen wird ein standardisierter Ablauf geschaffen. Dadurch stellt die confera sicher, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer über alle relevanten Aspekte der betrieblichen Altersversorgung informiert wurden. Mit der Zertifizierung des Beratungsprozesses durch das Institut für Vorsorge und Finanzplanung garantiert die confera ihren Kunden eine haftungsminimierte Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung. „Wir haben in der Praxis immer wieder festgestellt, dass die gesetzlichen Anforderungen der betrieblichen Altersversorgung nicht erfüllt werden“, erklärt Geschäftsführer Uwe Cornelsen, „deshalb wollen wir unseren Kunden mit conzert eine optimierte Beratung bieten.“

Der zertfizierte Beratungsprozess umfasst sowohl die Dokumentation, die arbeitsrechtlich erforderlich ist, als auch die Verträge zwischen der confera und dem Arbeitgeber. Für den Austausch vertraulicher Personaldaten während der Zusammenarbeit ist die Einhaltung des Datenschutzes unerlässlich. Grundlage des Prozesses conzert ist eine entsprechende Datenschutzerklärung, die bei der Beauftragung der confera unterschrieben wird. Die Anforderungen des Arbeitgebers und die vereinbarte Umsetzung werden vertraglich festgehalten. So wird die Transparenz des Beratungsprozesses erhöht.

Die betriebliche Altersversorgung stellt aufgrund der arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen hohe Ansprüche an Arbeitgeber. Eine qualifizierte Beratung minimiert die Haftungsrisiken, die eintreten, wenn die rechtlichen Anforderungen nicht oder fehlerhaft erfüllt sind. Arbeitgeber sind aufgrund der Subsidärhaftung für die Erfüllung der Zusagen aus der betrieblichen Altersversorgung haftbar. Diverse Urteile aus dem Arbeitsrecht zeigen eine steigende Tendenz, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Schadenersatz einklagen. Der Arbeitgeber kann mit dem zertifzierten Beratungsprozess die betriebliche Altersversorgung so regeln, dass Nachzahlungen vermieden werden.

Ansprechpartner:
Claudia Hartl
Tel.: (09131) 9749714
Fax.: (09131) 9749717
E-Mail: c.hartl@confera.de

confera GmbH
Langemarckplatz 3
91054 Erlangen
www.confera.de

Nach mehr als 20-jähriger Berufserfahrung im Bereich bAV und einer Spezialausbildung zum Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) gründete Uwe Cornelsen 2007 die confera GmbH. Als Beratungsinstitut für betriebliche Altersversorgung (bAV) berät die confera mittelständische Unternehmen.

Diesen zeigen die Sachverständigen der confera GmbH die wichtigen Aspekte auf und helfen ihnen das wirtschaftliche und soziale Potential der bAV richtig zu nutzen: durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse kann die Unternehmensleitung ihren Mitarbeitern eine notwendige, zusätzliche Altersrente ermöglichen.

Um den Beratungsbereich von Bayern auf ganz Deutschland zu erweitern, plant die confera die Verstärkung ihres Teams, das derzeit aus 20 Mitarbeitern besteht.



Prof. Dr. Thomas Dommermuth (Institut für Vorsorge und Finanzplanung) übergibt Zertifikat an confera-Geschäftsführer Uwe Cornelsen