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01.03.2010 - dvb-Presseservice

Interview: Frost und Schnee zerstören Deutschlands Straßen

Winterschäden – wer zahlt?

Frost und Schnee fordern ihren Tribut: Nach dem heftigen Winter wird es auf Deutschlands Straßen nicht mehr so sein wie vorher. Fachleute sind sich schon heute sicher, dass Schlaglöcher und Frostaufbrüche den Verkehr nachhaltig beeinträchtigen werden. Thorsten Rudnik, Mitglied des Vorstandes, verrät im Interview, was Autofahrer erwartet und wie Versicherer sich verhalten.

Frage: Wer haftet eigentlich für Schäden am Auto, wenn die Straßen in der Stadt nach dem Frost schlaglochübersät sind?

Thorsten Rudnik: In solchen Fällen prinzipiell die Stadt. Die Kommunen haben die Verkehrssicherungspflicht und sind damit verantwortlich, dass die Straßen befahrbar sind. Aber: Die ziehen sich aus der Verantwortung, indem sie entweder eine Geschwindigkeitsbegrenzung anordnen oder Warnschilder aufstellen. Dass sie die Löcher zeitnah ausbessern, kommt eher selten vor. Deshalb gehen Autofahrer meist leer aus, selbst wenn sie gegen die Kommunen geklagt haben.

Frage: Fühlt sich denn wenigstens der eigene Kfz-Versicherer zuständig?

Thorsten Rudnik: Ja, aber nur, wenn für das Fahrzeug eine Vollkasko abgeschlossen worden ist. Die Teilkasko reicht dafür nicht und die Haftpflicht zahlt ausschließlich für Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt wurden.

Frage: Aber das kommt den Versicherungsnehmer teuer zu stehen, oder?

Thorsten Rudnik: Gute Frage! Der Autofahrer sollte tatsächlich überlegen, ob er den Schaden meldet. Dagegen spricht, etwa bei geringen Schäden, die mögliche Selbstbeteiligung. Außerdem wird die Regulierung meist zu einer höheren Prämie führen, weil der Vertrag in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird.

Frage: Aber ansonsten läuft die Erstattung problemlos ab?

Thorsten Rudnik: Meistens schon. Doch stellt sich heraus, der Autofahrer hat sich am Steuer grob fahrlässig verhalten, ist also etwa zu schnell gefahren, darf der Versicherer die Leistung kürzen. Es sei denn, in den Versicherungsbedingungen steht, dass die Gesellschaft auch in solchen Fällen zahlt.



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