Investmentprodukte: EU-Verordnung für Beipackzettel verabschiedet

Die Verordnung über Anlegerinformationen (PRIIP) für Investmentprodukte und kapitalbildende Lebenspolicen ist von der EU verabschiedet worden. Für UCITS-Fonds gilt aber eine fünfjährige Übergansfrist.

FONDS professionell aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen