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25.05.2006 - dvb-Presseservice

Jeder braucht eine private Rentenversicherung – aber welche?

Einer ständig wachsenden Zahl von Rentnern stehen immer weniger aktive Beitragszahler in die Rentenversicherung gegenüber. Die gesetzliche Rente bietet lediglich eine Grundversorgung. Das heißt: Jeder, der im Alter von einem weiterhin regelmäßigen Geldzufluß abhängig ist, braucht eine private Rentenversicherung, um seinen Lebensstandard zu halten. Dr. Klein zeigt, wie Sie Ihr Alter absichern können.

Nach heutigen Berechnungskriterien werden Sie im Alter eine Rente beziehen, die weniger als 40 Prozent Ihres letzten Bruttoeinkommens entspricht. Mit dem Abschluß einer privaten Rentenversicherung können Sie diese Versorgungslücke im Rentenalter schließen. Sie leisten während Ihres Berufslebens regelmäßige Sparraten oder bringen alternativ eine einmalige Zahlung auf. Gehen Sie in den Ruhestand, erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft zum vereinbarten Zeitpunkt eine lebenslange Rente ausgezahlt.

Mittlerweile ist eine private Absicherung der Altersrente zur Erhaltung eines gewissen Lebensstandards absolut notwendig; jedem ist anzuraten, eine private Rentenversicherung zusätzlich abzuschließen. Die private Rentenversicherung zahlt bei Inkrafttreten eine lebenslange sogenannte Leibrente an die versicherte Person aus. Innerhalb der garantierten Rentenzeit kann diese Rentenzahlung sogar an Hinterbleibende vererbt werden. Darüber hinaus kann eine private Rentenversicherung zum Beispiel durch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aufgestockt werden. Der Vorteil: Bei einer eventuellen Berufsunfähigkeit erfolgt eine sofortige Rentenzahlung und die Beiträge zur Absicherung der privaten Altersrente von der Versicherungsgesellschaft werden weiter bezahlt.

Welche Formen der privaten Rentenversicherung gibt es?

Bei der privaten Rentenversicherung sind unterschiedliche Varianten denkbar.

Aufgeschobene Rente gegen laufenden Beitrag

Die „klassische“ Rentenversicherung.

Bei der aufgeschobenen Rente gegen laufenden Beitrag handelt es sich um die meist gewählte Form der privaten Rentenversicherung: Sie zahlen während Ihres Berufslebens regelmäßig Beiträge ein. Mit der Festlegung der sogenannten „Aufschubzeit“ bestimmen Sie, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre monatlichen Rentenzahlungen beziehungsweise eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten.

Aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag

Sie leisten einmalig eine Kapitalzahlung und legen fest, zu welchem Zeitpunkt in der Zukunft Sie Ihre monatliche, lebenslange Rentenzahlungen erhalten möchten.

Sofortbeginnende Rente

Bei der sofortbeginnenden Rente leisten Sie eine einmalige Kapitalzahlung und erhalten bereits ab dem Folgemonat der Einzahlung eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt.

Dynamische Rente

Die dynamische Rente ist eine Auszahlungsvariante, bei der die Rente mit einer stetigen Steigerung ausgezahlt wird. Die Höhe der jährlichen Steigerung hängt von den Überschüssen ab, die die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet hat.

Im Vergleich dazu bleibt die Rentenhöhe bei der konstanten Rente über den gesamten Zeitablauf gleich. Dies hat den Nachteil, daß die Rente nicht an die Inflation angepaßt wird. Damit sinkt de facto der Wert der Rente mit zunehmendem Alter. Die dynamische Rente lohnt sich vor allem für Rentner, die mit einer eher hohen Lebenserwartung rechnen, während die konstante Rente bei einer geringen Lebenserwartung günstiger ist.



Leiter Unternehmenskommunikation
Herr Volker Bitzer
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