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01.04.2009 - dvb-Presseservice

Johanniskraut-Präparate ab April teilweise rezeptpflichtig

Ab dem 1. April 2009 werden Medikamente gegen Depressionen, die Johanniskraut-Extrakte enthalten, teilweise rezeptpflichtig. Das betrifft aber nur Präparate gegen mittelschwere Depressionen. Johanniskraut-Präparate mit anderen Anwendungsgebieten, etwa gegen leichte depressive Verstimmungen, bekommen Patienten weiterhin ohne Rezept in der Apotheke. Ob ein Präparat verschreibungspflichtig wird, hängt also vom Anwendungsgebiet, nicht von der Einzeldosis oder der Packungsgröße ab.

Der Hintergrund für diese Änderung ist, dass Depressionen ärztlich diagnostiziert und behandelt werden sollten. Der Apotheker wird daher bei Verdacht auf eine nicht diagnostizierte Depression den Patienten an einen Arzt verweisen.

Auch Arzneimittel mit den Wirkstoffen Paracetamol sind ab April verschreibungspflichtig, wenn eine bestimmte Wirkstoffmenge überschritten ist. Der Grund hierfür ist, dass im Falle einer Überdosierung von Paracetamol häufiger schwere Nebenwirkungen auftreten als bei anderen apothekenpflichtigen Schmerzmitteln.

Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet die Arzneimittelberatung der BKK Hoesch unter 0 800 8 738 740 oder per e-mail an gesundheit@BKKHoesch.de



Frau Andrea Hartwig
Tel.: +49 0231 844 3197
Fax: +49 0231 844 6119
E-Mail: Andrea.Hartwig@bkkhoesch.de

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