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04.12.2008 - dvb-Presseservice

Kündigungstermin verpasst – kein Problem:

Sie haben den Kündigungstermin für Ihre Kfz-Versicherung verpasst? Das ist bedauerlich. Aber sparen können Sie trotzdem noch. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Kündigen können Sie auch nach Ende November, wenn Ihre Versicherung teurer geworden ist.“

Ohne Kündigung lässt sich der bisherige Beitrag ebenfalls drücken: Wer bislang seine Kinder ans Steuer gelassen hat und dies heute nicht mehr tut, kann sparen. Denn mit der Beschränkung auf ausschließlich einen Fahrer erfüllt der Versicherungsnehmer ein „weiches Tarifmerkmal“ zu seinen Gunsten.

Weitere Einsparmöglichkeiten können sein: weniger gefahrene Kilometer, Garagenunterbringung und jährliche Zahlweise. Im Einzelnen heißt das: Je weniger das Fahrzeug auf der Straße bewegt wird, desto geringer schätzt der Versicherer das Risiko ein. Gleiches gilt für das nächtliche Parken in der Garage, weil das Auto sicherer untergestellt ist als auf der Straße. Kostenmindernd wirkt es sich aus, wenn die Prämie nicht in Monats- oder Halbjahresraten, sondern einmal im Jahr bezahlt wird.

Ein Sonderkündigungsrecht hat der Kunde, falls der Versicherer die Beiträge erhöht. Aber Achtung: Die Frist endet einen Monat nach Eingang der Benachrichtigung. Beispiel: Wer Mitte November eine solche Ankündigung bekommen hat, kann bis Mitte Dezember kündigen. Der Vertrag endet zum Erhöhungstermin.

Die Kündigung außer der Reihe ist zusätzlich nach einem Schadensfall möglich. Aus dem Vertrag rauskommen kann der Versicherungsnehmer zudem bei einem Fahrzeugwechsel. Lilo Blunck: „Also: Wenn es ums Sparen geht, ist es noch nicht zu spät. Allein die Festlegung auf nur einen Fahrer bringt bereits ein hübsches Sümmchen auf die Haben-Seite.“



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