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04.11.2009 - dvb-Presseservice

Kürzere Wartezeit für den Eintritt in die private Krankenversicherung

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen nur noch ein statt drei Jahre warten, wenn sie sich privat absichern wollen. Allerdings ist die Neuregelung erst für 2011 vorgesehen – Optionstarife bieten sich für die Übergangsphase an.

Laut Koalitionsvertrag will die neue Bundesregierung die geltende Wartefrist für einen Wechsel in die private Krankenversicherung von bisher drei Jahren nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze (4.050 Euro/Monat) auf ein Jahr verringern. Die Neureglung tritt wahrscheinlich 2011 in Kraft, im kommenden Jahr gilt noch der Status Quo. „Gesetzlich Versicherte, für die ein Wechsel in Frage kommt, profitieren in mehrfacher Hinsicht von der Neuregelung. Für die Übergangszeit empfehlen wir einen Optionstarif“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP. Mit Optionstarifen sichern sich gesetzlich Versicherte frühzeitig die Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung (PKV) ohne erneute Gesundheitsprüfung. Darüber hinaus sind Optionstarife mit individuell wählbaren privaten Zusatzversicherungen ausgestattet.

Gesetzlich Versicherten, die einen Wechsel in die PKV anstreben, bietet die Neuregelung zur Übergangsfrist gleich mehrere Vorteile: Erstens kommen diese Versicherten zwei Jahre früher in den Genuss der Leistungen bei einem privaten Anbieter. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können sie hier die individuell gewünschten Leistungen frei wählen. Zweitens: Durch die verkürzte Wartezeit erhalten sie zugleich günstigere Konditionen, da für die Prämie in der PKV unter anderem das Eintrittsalter des Kunden ausschlaggebend ist. Drittens ist die Neuregelung auch mit Blick auf eine unmittelbare Beitragsersparnis im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung interessant: Je nach persönlicher Voraussetzung und Tarifwahl könnte ein zwei Jahre früherer Wechsel leicht eine Ersparnis von rund 3.800 Euro und mehr für bisher gesetzlich Versicherte bedeuten.



Herr Frank Heinemann
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