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10.07.2007 - dvb-Presseservice

Künstlersozialabgabe

Künstlersozialversicherung: Deutsche Rentenversicherung informiert über Beitragspflicht von Arbeitgebern

Künstlersozialabgabe? Viele Unternehmen kennen sie gar nicht und verhalten sich womöglich ungesetzlich, weil sie sie längst bezahlen müssten. In dieser Frage wird die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover den Arbeitgebern künftig hilfreich zur Seite stehen. Ab Juli verschickt der Rentenversicherer Schreiben an Unternehmen, in denen er an die mögliche Beitragspflicht zur Künstlersozialabgabe erinnert, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Die Künstlersozialabgabe zahlen Unternehmen, die Aufträge an freie Künstler und Publizisten vergeben und deren Werke oder Leistungen schließlich für sich nutzen. Sie beträgt 5,1 Prozent des gezahlten Entgelts. Mit dieser Abgabe finanzieren die Unternehmen wiederum die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten.

Bislang kümmerte sich allein die Künstlersozialkasse darum, möglichst alle abgabepflichtigen Unternehmen zu erfassen, um so die Abgabelast gerecht zu verteilen. Diese Aufgabe übernimmt nun der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung. Die Arbeitgeber zahlen die Künstlersozialabgabe allerdings weiterhin an die Künstlersozialkasse.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kuenstlersozialkasse.de und unter der Servicehotline 0511 829-1896.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de