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02.05.2006 - dvb-Presseservice

Künstlersozialversicherung wird gestärkt

Die Künstlersozialversicherung versichert derzeit rund 150.000 selbständige Künstler und Publizisten in Deutschland. Sie ist ein Erfolgsmodell mit Zukunft. Das Ministerium und der Deutsche Kulturrat sind sich einig, dass diese in Europa einzigartige soziale und kulturpolitische Errungenschaft gestärkt werden soll. Dazu werden die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages Schritt für Schritt umgesetzt. Ein wichtiges Diskussionsforum zur Sicherung der Künstlersozialversicherung ist der gemeinsame Runde Tisch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Deutschen Kulturrates.

Trotz der schwierigen konjunkturellen Lage ist es bisher gelungen, die Künstlersozialversicherung finanziell zu sichern und Kosten zu begrenzen. Der Satz für die Künstlersozialabgabe konnte zwar von 5,8 Prozent im Jahr 2005 auf 5,5 Prozent im Jahr 2006 gesenkt werden. Zur Stärkung der Künstlersozialversicherung gehört jedoch die weitere Stabilisierung ihrer Finanzierungsgrundlagen.

Die Verwerter von Kunst und Publizistik tragen insgesamt 30 Prozent der Finanzierung. Der Bund trägt mit 20 Prozent zu den Ausgaben der Künstlersozialversicherung bei. Die Verwerter künstlerischer Leistungen und der Bund nehmen damit eine soziale Verantwortung für selbstständige Künstler und Publizisten wahr.

Dabei entziehen sich jedoch zu viele Verwerter ihrer gesetzlichen Abgabepflicht. Das ist unsozial, denn der Abgabesatz, den die abgabeehrlichen Unternehmen tragen müssen, könnte sinken, wenn alle verwertenden Unternehmen sich beteiligen würden. Deshalb arbeitet das Bundesministerium an einer besseren Überprüfung der Abgabepflicht. Auch die Versicherten müssen ihren Beitrag leisten, damit die Künstlersozialversicherung finanziell stabil bleibt.

Im Deutschen Kulturrat sind sowohl Verbände der Versicherten als auch der abgabepflichtigen Verwerter zusammengeschlossen.. Sie machten deutlich, dass sie gemeinsam für die Sicherung der Künstlersozialversicherung stehen und im Runden Tisch das geeignete Forum sehen, um an der Entwicklung von Maßnahmen mitzuarbeiten, die dafür sorgen, dass die Künstlersozialabgabe nicht aus dem Ruder läuft.

Die Künstlersozialversicherung deckt die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab. Die Beiträge zur Künstlersozialversicherung werden zur Hälfte von den Versicherten und zur anderen Hälfte einerseits von den Verwertern künstlerischer und publizistischer Leistungen sowie andererseits einem Bundeszuschuss getragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat im Jahr 2005 den Runden Tisch aus Vertretern der Künstler- und Publizistenverbände sowie der Kulturwirtschaft einberufen. Der Runde Tisch begleitet die Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Stabilisierung und Senkung des Abgabesatzes und zur Stärkung der Künstlersozialversicherung.

Informationen zur Künstlersozialversicherung finden Sie im Internet unter www.kuenstlersozialkasse.de und auf den Seiten des Deutschen Kulturrates (www.kulturrat.de)..



Leiter der Pressestelle
Herr Stefan Giffeler
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