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30.10.2009 - dvb-Presseservice

K 1 Gruppe ist kein deutscher Hedgefonds

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die Interessenvertretung der im Bereich Alternative Investments (u.a. Hedgefonds, Private Equity, Rohstoffe, etc.) engagierten Marktteilnehmer, weist auf mangelnde Differenzierung in der Berichterstattung zum Fall K 1 hin.

Frank Dornseifer, Geschäftsführer Recht und Policy des BAI, erklärte im Hinblick auf Darstellungen in diversen Medien, dass es sich bei K 1 um einen deutschen Hedgefonds handele: „Diese Aussagen entbehren jeglicher Grundlage und erwecken zudem den Eindruck, dass deutsche Hedgefonds unzureichend beaufsichtigt werden, obwohl dies gerade nicht der Fall ist.“

Die Sachlage zu K 1 stellt sich vielmehr wie folgt dar:

Die K 1 Gruppe besteht aus diversen Gesellschaften, die fast ausnahmslos im Ausland ansässig sind. In Deutschland ist lediglich die X1 Fund Allocation GmbH ansässig. Hierbei handelt es sich allerdings weder um einen deutschen Fonds, noch um eine deutsche Verwaltungsgesellschaft nach dem Investmentgesetz. Die X1 Fund Allocation GmbH ist ein bei der BaFin zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut, die dem Anschein nach Beratungs- und ggf. Vertriebsfunktionen für die ausländischen Gesellschaften übernommen hat.

Deutsche Hedgefonds und deren Verwaltungsgesellschaft zeichnen sich dadurch aus, dass diese von der BaFin zugelassen und laufend überwacht werden. Dieses Gütesiegel haben die ausländischen Vehikel der K 1 Gruppe gerade nicht, so dass diese nicht nur formell, sondern auch materiell weder mit einem deutschen Hedgefonds vergleichbar sind, noch als ein solcher bezeichnet werden können. An dieser Bewertung ändert sich auch dann nichts, wenn derartige ausländische Vehikel von einem deutschen Finanzdienstleistungsunternehmen beraten werden.

„Vor diesem Hintergrund ist die Bezeichnung der K 1 Gruppe als deutscher Hedgefonds schlichtweg irreführend und stigmatisiert zudem die deutschen Hedgefonds, die einem hohen Aufsichtsstandard unterliegen, der Deutschland gerade von anderen Ländern abhebt, völlig zu Unrecht“ ergänzte Dornseifer. „Der Fall K 1 zeigt aber, dass unsere Forderung nach einer Einbettung der geplanten EU- Richtlinie über die Verwalter von alternativen Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) in ein international abgestimmtes Regelwerk, mehr als berechtigt ist.“



Tel.: 0228 969870
Fax: 0228 9698790
E-Mail: info@bvai.de

BAI Bundesverband Alternative Investments e.V.
Poppelsdorfer Allee 106
53115 Bonn
Deutschland
http://www.bvai.de/

Der Bundesverband Alternative Investments e. V. (BAI) ist die zentrale Interessenvertretung der Alternative Investment-Branche in Deutschland. Er hat es sich zur satzungsmäßigen Aufgabe gemacht, insbesondere den Bekanntheitsgrad von alternativen Anlagestrategien als Assetklasse sowie deren Verständnis in der Öffentlichkeit zu steigern. Er führt den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus pflegt er den Austausch mit nationalen und internationalen Organisationen und Verbänden. Der Verband verfolgt das Ziel, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder und deren Anleger zu erreichen und damit attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Anlage in Alternative Investments zu schaffen. Der Kreis der BAI-Mitglieder, die sich aus allen Bereichen des professionellen Alternative Investments Geschäfts rekrutieren, ist zwischenzeitlich auf über 125 Unternehmen und Personen angewachsen, mit steigender Tendenz.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/K-1-Gruppe-ist-kein-deutscher-Hedgefonds-ps_15930.html