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07.02.2008 - dvb-Presseservice

KFZ-Haftpflicht entschädigt jetzt auch den Unfallfahrer

Eigene Absicherung schon ab 8 % Zuschlag wählbar

Dortmund, Februar 2008. Mit der neuen Fahrerschutz-Versicherung (FSV) können sich Autofahrer jetzt auch für den Fall eines selbst verschuldeten Unfalls versichern.

Damit ist der Fahrer, der diesen Baustein bei der VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG wählt, quasi gleichgestellt mit den sonstigen Personen im Fahrzeug, für deren Schäden der Kfz-Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs aufkommt. Bisher ging der Fahrer in diesen Fällen als einziger Insasse finanziell leer aus.

Die FSV übernimmt unter anderem Verdienstausfallschäden, Schmerzensgeldzahlungen, behindertengerechte Umbauten sowie eventuelle Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene. Wichtig: Die Zahlungen an den Fahrer werden nicht gegen die Ansprüche der sonstigen Fahrzeuginsassen aufgerechnet. Egal, wie viele Insassen betroffen sind. Der Fahrer erhält in jedem Fall die ihm zustehende Entschädigungsleistung.

Mit der FSV gehört die VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG zu den wenigen Versicherern in Deutschland, die diese sinnvolle Absicherung anbieten.

Der Beitrag für die Fahrerschutz-Versicherung berechnet sich über einen Zuschlag auf den Beitrag für die Kfz-Haftpflicht, der vom Alter des jüngsten Fahrers abhängt. Der Zuschlag beträgt acht Prozent, wenn der jüngste Fahrer mindestens 23 Jahre alt ist.



Frau Simone Szydlak
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Volkswohl Bund Versicherungen
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