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14.02.2006 - dvb-Presseservice

KKH begrüßt Lauterbach-Vorschlag zur Einbeziehung der PKV in den Risikoausgleich der Krankenkassen

Die Kaufmännische Krankenkasse – KKH fordert seit Jahren, die Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) an der solidarischen Finanzierung des bundesdeutschen Gesundheitswesens angemessen zu beteiligen. „Dass sich die besser verdienenden Mitglieder der PKV dieser Solidarität entziehen können, widerspricht jeder sozialen Gerechtigkeit“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende der KKH, Ingo Kailuweit. „Ich begrüße es deshalb ausdrücklich, dass Prof. Karl Lauterbach dieses Grundsatzproblem aufgegriffen und im Rahmen einer Studie des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie, Köln, näher untersucht hat“, so der KKH-Chef weiter. 

In eigenen Berechnungen war die KKH bisher von einem Transfervolumen im Rahmen eines Finanzausgleiches zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung von rund 3-4 Milliarden Euro jährlich ausgegangen. Ein Ausgleich in dieser Höhe würde den durch Risikoselektion bestehenden Wettbewerbsvorteil der PKV deutlich abmildern. 

„Für uns steht bei der nächsten Gesundheitsreform im Vordergrund, dass die Regierungsparteien die private Krankenversicherung endlich zur Solidarität zwingen. Dass eine entsprechende gesetzliche Regelung auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben muss, versteht sich dabei von selbst“, so Kailuweit abschließend.



Pressesprecher
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KKH Kaufmännische Krankenkasse
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