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17.05.2006 - dvb-Presseservice

KKH deckt erneut Betrugsfälle auf Erweiterung des Strafgesetzbuches gefordert

Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH hat erneut Betrugsfälle im bundesdeutschen Gesundheitswesen aufgedeckt, die sich allein in den Monaten Januar bis April 2006 auf über 350.000 Euro summieren. Im März 2001 hatte die KKH als erste bundesweit tätige Krankenkasse einen eigenen Arbeitsbereich zur Bekämpfung von Abrechnungsmanipulationen eingerichtet. Deutschlandweit hatte die Kasse im vergangenen Jahr Abrechnungsmanipulationen in Höhe von rund einer Million Euro aufgedeckt. 

Allerdings gehen die Strafverfolgungsbehörden nach wie vor längst nicht allen Manipulationen konsequent nach. Insbesondere bei Korruptionstatbeständen ist es nämlich noch immer zweifelhaft, inwieweit die Merkmale der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr auf die typischen sozialrechtlichen Beziehungen von Krankenkassen mit Ärzten und anderen Vertragspartnern anwendbar sind. „Hier ist eine gesetzliche Klarstellung längst überfällig“, kritisiert KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit. „Das Strafgesetzbuch muss entsprechend erweitert werden, um hier allen Manipulationsversuchen frühzeitig einen Riegel vorzuschieben“, fordert Kailuweit. 

Die KKH wird sich diesem Thema aus Anlass einer von ihr initiierten Fachtagung zum Thema Betrug im Gesundheitswesen im Herbst dieses Jahres ausführlich widmen. Mitveranstalter sind zwei renommierte bundesdeutsche Hochschulen.



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