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28.08.2006 - dvb-Presseservice

KKH fordert Abschaffung des Haftungsrechts für Krankenkassen - Keine Solidarisierung vorhandener Schulden

Noch immer schieben zahlreiche Krankenkassen einen Schuldenberg von fast vier Mrd. Euro vor sich her. Während Ersatz- und Betriebskrankenkassen ihre Verbindlichkeiten bis Ende 2007 begleichen wollen, sehen sich die Allgemeinen Ortskrankenkassen trotz gesetzlicher Verpflichtung dazu nach eigener Aussage nicht in der Lage.

Entscheidende Ursache für diesen Missstand ist nach Auffassung des Vorstandsvorsitzenden der KKH, Ingo Kailuweit, neben der nicht konsequenten Politik der zuständigen Aufsichtsbehörden das bestehende Haftungsrecht. "Krankenkassen sind heute Unternehmen, die im harten Wettbewerb stehen", so Kailuweit wörtlich. Das geltende Haftungsrecht stamme dagegen noch aus einer anderen Zeit. "Wie in der Privatwirtschaft müssen aber auch in der Krankenversicherung nicht mehr konkurrenzfähige Unternehmen aus dem Wettbewerb ausscheiden, sprich in Konkurs gehen", so der KKH-Chef weiter. "Wirtschaftlich handelnde Konkurrenten in die Haftung zu nehmen, widerspricht jeder ökonomischen Vernunft." Deshalb müsse das geltende Haftungsrecht ersatzlos entfallen.

Allen Plänen, vorhandene Schulden im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsfonds zu solidarisieren, sagt Kailuweit schon heute den Kampf an. "Dies käme einer Enteignung gleich und würde dem verantwortungsbewussten Handeln von schuldenfreien Krankenkassen wie der KKH Hohn sprechen. Gleichzeitig würden alle Wirtschaftlichkeitsbestrebungen in der GKV konterkariert", so der Vorstandsvorsitzende wörtlich. Eine solche Gesetzesregelung würde nach einer ersten Rechtsexpertise dem Gleichheitssatz sowie dem Willkürverbot der Verfassung widersprechen. "Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken gehen soweit, dass wir bei einer entsprechenden gesetzlichen Regelung alle rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen würden, um eine solche Regelung zu Fall zu bringen", bekräftigt Kailuweit.



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