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14.12.2006 -
dvb-Presseservice
KKH fordert eine bundesweit einheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) fordert die Bundesländer auf, sich beim Nichtraucherschutz auf eine bundesweit einheitliche Regelung zu verständigen. "Es ist unumstritten, dass Rauchen in
der Öffentlichkeit gesundheitsschädlich ist, nicht nur für die Raucher selbst, sondern für alle, die dem Rauch unfreiwillig ausgesetzt sind", so Rudolf Hauke, Vorstandsmitglied der KKH.
Eine bundesweit einheitliche Regelung zum Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wie Restaurants und Gaststätten ist laut Hauke ein absolutes Muss. "Es kann nicht sein, dass einzelne Bundesländer
ausscheren und nur einen 'Nichtraucherschutz zweiter Klasse' vorsehen", so Hauke. "Sinnvoll ist ein generelles Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen – dazu gehören auch Restaurants und
Gaststätten."
Die möglichen Erkrankungen durch Rauchen, im schlimmsten Fall Lungenkrebs, verursachen nicht nur Schmerzen und persönliches Leid. Sie haben außerdem eine ökonomische
Seite für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). "Allein die KKH hat im Jahr 2005 rund 12 Millionen Euro nur für die stationäre Behandlung von Patienten mit Lungenkrebs aufgebracht",
erklärt Hauke. "Wir hoffen, dass die Landesregierungen ihrer Verantwortung nachkommen und sich doch noch zu einer bundesweit einheitlichen Regelung durchringen."
Bei Fragen stehen
wir Ihnen in der KKH-Pressestelle jederzeit sehr gern zur Verfügung.
Redakteurin/Pressestelle
Frau Nina Wüstefeld
Tel.: 0511 2802-1630
Fax: 0511 2802-1699
E-Mail: nina.wuestefeld@kkh.de
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
Deutschland
http://www.kkh.de/
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/KKH-fordert-eine-bundesweit-einheitliche-Regelung-zum-Nichtraucherschutz-ps_3229.html