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02.05.2008 - dvb-Presseservice

KKH lehnt Zwangsfusionen bei Krankenkassen ab

Haftungsregelungen dürfen Versicherte nicht einseitig belasten

Hannover, Mai 2008 – Scharfe Kritik am Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übt KKH-Vorstand Rudolf Hauke (Hannover). Klar abzulehnen sei das Ansinnen der Bundesregierung, dem neuen Spitzenverband Bund das Recht zu geben, bei drohender Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse eine Zwangsfusion herbeiführen zu können. Die geplanten Haftungsregelungen stehen in engem Zusammenhang mit dem umstrittenen Gesundheitsfonds für alle gesetzlichen Krankenkassen, der Anfang 2009 in Kraft treten soll.

Rudolf Hauke: „Zwangsfusionen sind ein weiterer Schritt hin zu einem zentralisierten und letzten Endes staatlich gesteuerten Kassensystem, das die KKH strikt ablehnt.“ Mit dem neuen Fonds werde den Kassen bereits die Möglichkeit genommen, ihre Beitragssätze selbst festzulegen. „Jetzt sollen wir auch in zentralen Organisationsfragen nicht mehr autonom entscheiden können. Dies ist die Verordnung von Staatsmedizin in homöopathischer Dosierung.“ Der Vorstand der KKH sieht die GKV am Scheideweg. „Wir setzen uns weiter für ein gegliedertes, wettbewerblich orientiertes System ein, das aktiv um die optimale Versorgung und den besten Service für die Versicherten ringt. Bei einem Einheitssystem, dem wir uns jetzt Schritt für Schritt nähern, bleiben letztlich die Interessen der Versicherten auf der Strecke“, befürchtet Hauke.

Der KKH-Vorstand unterstützt das Vorhaben der großen Koalition, alle Kassen insolvenzfähig zu machen und sie damit die volle Verantwortung für ihr finanzielles Handeln tragen zu lassen. Nachdem sich aber die Länder und der Bund mit den geplanten Regelungen völlig aus ihrer Finanzverantwortung verabschieden, soll das Insolvenzrisiko künftig allein von den Versicherten getragen werden. „Kommt es unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds zu einer größeren Insolvenz, können die Kassen die notwendigen Gelder nur über einen Zusatzbeitrag abdecken. Diesen haben aber allein die Versicherten aufzubringen“, kritisiert Hauke. Die Arbeitgeber, die heute noch mit ihrem Anteil an den kassenindividuellen Beitragssätzen an der Finanzierung entsprechender Insolvenzen beteiligt sind, bleiben künftig außen vor.

Die vorgesehene kassenindividuelle Bildung von Deckungskapital für Versorgungsverpflichtungen der Kassen sei zwar positiv zu werten. Wenn Berlin dafür allerdings einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren (!) vorsehe, werde die Problemlösung damit auf die lange Bank – sprich den Sankt-Nimmerleins-Tag – verschoben, so Hauke. Je langsamer und je später das Deckungskapital gebildet werde, „um so länger schwebt über allen Versicherten die Gefahr, für Insolvenzen von fremden Kassen einstehen zu müssen“. Die Kaufmännische fordert, dieses „Bedrohungsszenario“ auf eine möglichst kurze Zeitdauer, etwa auf zehn Jahre, zu reduzieren.

Als Zumutung für Kassen wie die Kaufmännische, die bereits in eigener Verantwortung Pensionsrückstellungen gebildet haben, bezeichnet Hauke die geplante Haftung für Kassen, die bisher über keine solche Absicherung verfügen und insolvent werden. Hauke: „Eine solche Doppelbelastung für die betroffenen Versicherten wäre völlig inakzeptabel. Wer mit seinen Beiträgen bereits zur Pensionssicherung beigetragen hat, darf nicht noch einmal im Insolvenzfall zur Kasse gebeten werden!“

Dass bei einer Insolvenz den Haftungsansprüchen der Versicherten kein Vorrang vor den Ansprüchen etwaiger Leistungserbringer eingeräumt wird, nennt KKH-Vorstand Hauke unverständlich. „Die Versicherten müssen zuallererst abgesichert sein, denn sie haben jahrelang Monat für Monat Beiträge bezahlt“, fordert Hauke.



Frau Daniela Friedrich
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