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29.11.2007 - dvb-Presseservice

KKH und Kassenärzte in Schleswig-Holstein schließen Impfvereinbarung

Schutzimpfungen für Auslandsurlaub auf Versichertenkarte

Hannover, November 2007 – Ab 1. Dezember können Versicherte der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH in Schleswig-Holstein Schutzimpfungen für den Auslandsurlaub und die Malariaprophylaxe direkt über die Versichertenkarte in Anspruch nehmen. Die KKH und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein haben hierzu eine Vereinbarung geschlossen. Der Vertrag gilt für Impfungen gegen Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken und Frühsommermeningoenzephalitis – FSME (Zecken-Hirnhautentzündung). Zusätzlich schließt die Vereinbarung der Kaufmännischen mit der KV auch die Malariaprophylaxe mit ein.

Der wachsende internationale Reiseverkehr lässt reisebedingte Gesundheitsrisiken generell ansteigen. „Mit dem Vertrag ist es für unsere Versicherten jetzt noch einfacher, die notwendigen Schutzimpfungen vor einem Auslandsaufenthalt in Anspruch zu nehmen“, hebt KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit hervor.

Als erste gesetzliche Krankenkasse hat die KKH im Mai 2007 mit einer vom Bundesversicherungsamt genehmigten Satzungsänderung den Weg dafür frei gemacht, Reiseimpfungen als Präventionsmaßnahme zu erstatten.



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