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14.12.2006 - dvb-Presseservice

Kabinett beschließt Novelle zur Künstlersozialversicherung - finanzielles Fundament wird gestärkt

Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf wird die Künstlersozialversiche­rung gestärkt. Das Gesetz stellt Beitrags- und Abgabegerechtigkeit her und stabilisiert damit die finanziellen Grundlagen der Künstlersozialversicherung.

Die Künstlersozialversicherung bezieht freiberufliche Künstler und Publizisten in die Pflichtver­sicherung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Finanziert wird sie rund zur Hälfte über Beiträge der Versicherten, zu ca. 30 Prozent über die Künstlersozialabgabe der Verwerter und zu rund 20 Prozent über einen Bundeszuschuss.

Aufgrund der stark gestiegenen Zahl an Versicherten hat sich der Finanzbedarf der Künstlersozialver­sicherung in den letzten Jahren erheblich erhöht. Deshalb müssen ihre finanziellen Grundlagen verbessert werden.

Auf der Versichertenseite wird mit dem Gesetz ein neues Instrument zur wirksameren Erfassung der gemeldeten Einkommen der versicherten Künstler und Publizisten geschaffen. Die bisherige Prüfpraxis durch die Künstlersozialkasse wird durch eine regelmäßige und dauerhafte Befragung einer jährlich wechselnden Stichprobe der Versicherten verstärkt. Die Befragten geben ihr tatsächliches Einkommen der vergangenen vier Jahre sowie mögliche Einkünfte aus nichtkünstlerischer bzw. nicht-publizistischer Tätigkeit an. Das jährliche Schätzverfahren zur Beitragsbemessung, das wegen der schwankenden Einkommen der freiberuflichen Künstler und Publizisten notwendig bleibt, wird durch die Befragung der Versicherten sinnvoll ergänzt. So wird Beitragsgerechtigkeit hergestellt.

Auf der Verwerterseite bedeutet Abgabegerechtigkeit, dass möglichst alle abgabepflichtigen Unternehmen die Künstlersozialabgabe auch tatsächlich entrichten, damit der entsprechende Satz auf möglichst niedrigem Niveau bleiben kann; vom nächsten Jahr an wird der Künstlersozialabgabesatz 5,1 Prozent betragen und damit gegenüber 2006 um 0,4 Prozent abgesenkt. Die Künstlersozialkasse kann die Abgabe mit ihren Mitteln nicht vollständig durchsetzen. Diese Aufgabe wird deshalb auf die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung übertragen.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft bereits heute alle Arbeitgeber in Deutschland auf ihre Abgabepflicht gegenüber der Sozialversicherung - auch für die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit. In diesem Rahmen wird die Rentenversicherung künftig zusätzlich feststellen, ob und in welcher Höhe ein Unternehmen künstlersozialabgabepflichtig ist. Die Neuregelung ermöglicht eine vollständige Prüfung der Abgabepflicht. Sie leistet auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung, weil künftig beide Prüfungen zusammengefasst erfolgen.

Der Gesetzentwurf enthält somit einen ausgewogenen Mix von Maßnahmen, der sowohl die Belange der Versicherten als auch der Verwerter berücksichtigt. Der Entwurf wurde im Dialog mit den Vertretern der Künstler und Publizisten sowie der abgabepflichtigen Verwerter erarbeitet. Damit steht die Künstlersozialversicherung auch in der Zukunft auf finanziell solider Grundlage und leistet ihren wichtigen Beitrag für die Entwicklung des Kulturstandorts Deutschland.



Leiter der Pressestelle
Herr Stefan Giffeler
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