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09.08.2007 - dvb-Presseservice

Kabinett beschließt Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Mit dem Gesetzentwurf wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Außerdem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.

Die neben der ohnehin geltenden Steuerbefreiung nun ebenfalls fortgesetzte Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung schafft eine solide und dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dadurch ebenso wie Arbeitgeber Planungssicherheit. Anreize und Attraktivität beim Aufbau von Betriebsrentenanwartschaften bleiben voll erhalten. Der mit der Rentenreform 2002 eingeleitete Auf- und Ausbau kapitalgedeckter zusätzlicher Altersvorsorge kann und muss auf breiter Front weitergehen.

Diesem Zweck dient auch die zweite wichtige Weichenstellung, die die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf vornimmt: Wer - im Unterschied zur allein vom Arbeitnehmer bestrittenen Entgeltumwandlung - arbeitgeberfinanziert eine Zusatzvorsorge für das Alter aufbaut, konnte bisher die so gebildeten Anwartschaften trotz 5-jährigen Bestehens verlieren, wenn er vor Erreichen des 30. Lebensjahrs den Job wechselte oder aus anderen Gründen aus dem Betrieb ausschied. Künftig sind neue Betriebsrentenanwartschaften schon ab Vollendung des 25. Lebensjahrs unverfallbar, also sicher. Das hilft dabei, möglichst frühzeitig mit dem Aufbau einer Zusatzrente zu beginnen. Und es ist besonders für junge Frauen und Familien positiv, die künftig bei der Jobpause oder -aufgabe wegen Geburt und Kinderziehung die aufgebauten Anwartschaften voll behalten.

Die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge ist seit 2002 auf einem soliden Wachstumskurs. Ende 2006 verfügten 17,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Betriebsrentenanwartschaft - das entspricht schon rund 65 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Daneben wurden bislang circa 8,5 Millionen Verträge über Riester-Renten abgeschlossen. Neuen Untersuchungen zufolge beruht die positive Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in erster Linie auf der Steuer- und Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung. Allerdings hatte sich dieses Wachstum zuletzt merklich abgeschwächt, was im Wesentlichen mit dem bisher vorgesehenen Wegfall der Beitragsfreiheit zusammengehangen haben dürfte.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt auch in Zukunft die wichtigste Säule der Alterssicherung. Allerdings kann langfristig der gewohnte und gewollte Lebensstandard im Alter nur mit zusätzlicher betrieblicher bzw. privater Altersvorsorge gesichert werden. Ziel der Bundesregierung ist deshalb eine möglichst flächendeckende Verbreitung der ergänzenden Alterssicherung - betrieblich, privat, oder am besten auf beiden Wegen zusammen. Diese Verbreitung ist eine Daueraufgabe, die sichere und langfristig geltende Rahmenbedingungen braucht. Der Gesetzentwurf erhält und stärkt diese Rahmenbedingungen.

Zusätzlich wird ab 2008 die private Riester-Rente verbessert. Hier steigen im nächsten Jahr turnusgemäß die Zulagen und Steuervorteile. Außerdem wird der Staat für ab 2008 geborene Kinder eine auf 300 Euro erhöhte Zulage gewähren. Und alle direkt Förderberechtigten unter 21 Jahren sollen bei Abschluss eines Riester-Vertrags einmalig eine Bonuszahlung von 100 Euro erhalten. Dieser "Berufseinsteiger-Bonus" und die erhöhte Kinderzulage werden in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren geregelt.

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der vor der Beschlussfassung durch den Bundestag Stellung nehmen kann.

Den Gesetzentwurf zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung und den aktuellen Bericht zur Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung finden Sie rechts zum Herunterladen im pdf-Format.

Downloads:
  • Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst 2001 - 2006
    Endbericht mit Tabellen (PDF-Download, 199.2 KB)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
    (PDF-Download, 36.9 KB)



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