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10.08.2006 - dvb-Presseservice

Kabinett beschließt Strategiebericht zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung

Das Bundeskabinett hat heute den Nationalen Strategiebericht Sozialschutz und soziale Eingliederung 2006 beschlossen. Hierzu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

In dem an die Europäische Kommission adressierten Bericht stellt die Bundesregierung dar, wie sie die im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) auf EU-Ebene vereinbarten Ziele in den Bereichen soziale Integration, Alterssicherung sowie Gesundheitsschutz und Langzeitpflege erreichen will. Die Berichterstattung ist Teil des Lissabon-Prozesses.

Der beschlossene Strategiebericht wird in dieser Form erstmals vorgelegt; er verbindet die bislang separat vorgenommene Berichterstattung (Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Nationaler Strategiebericht Alterssicherung,  Berichterstattung im Bereich Gesundheit und Langzeitpflege) miteinander. Er enthält Erfolge und bestehende Herausforderungen der bisherigen Politik und stellt politische Prioritäten für den Zeitraum 2006 bis 2008 dar.

In dem Bericht spiegelt sich die Bedeutung, die dem Sozialschutz als einem wesentlichen Bestandteil der auf mehr Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Lissabon-Strategie von der Bundesregierung beigemessen wird. Die Dokumentation ist Ausdruck eines stärker werdenden sozialen Europas und macht die soziale Dimension Europas für die Unionsbürger sichtbar. Die Bundesregierung legt den Bericht in der Überzeugung vor, dass die Ziele der Europäischen Union in der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik auf europäischer und nationaler Ebene gleichrangig zu verfolgen sind, damit Europa gleichzeitig wettbewerbsfähig bleiben, für Beschäftigung sorgen und seine soziale Marktwirtschaft bewahren kann.

Im jetzt beschlossenen deutschen Strategiebericht liegt der Schwerpunkt zum einen auf den notwendigen Reformschritten zur Stärkung der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Zum anderen stellt die Bundesregierung die Verbesserung einer umfassend verstandenen gesellschaftlichen Teilhabe als Grundlage des sozialen Zusammenhalts ins Zentrum. Bildung wird als Schlüssel für gesellschaftliche Entwicklung und Innovation gesehen - dementsprechend befasst sich der Bericht ausführlich mit den gemeinsamen Anstrengungen von Bundesregierung und Ländern zur Erhöhung des Stellenwerts von Bildung.

Der Bericht bringt darüber hinaus zum Ausdruck, dass Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung allein nicht ausreichen, um Armut und soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Wirtschaftliche Umstrukturierungsprozesse aufgrund des verstärkten internationalen Wettbewerbs bergen Risiken - besonders für Geringqualifizierte. Hinzu kommen individuelle, soziale und gesundheitliche Risiken, die nur der Staat solidarisch absichern kann. Die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Chancengleichheit sind daher unverzichtbar, um Ausgrenzungstendenzen entgegenzuwirken und den Einzelnen auch im Falle der Beschäftigungsunfähigkeit ausreichend abzusichern.

Im Bericht wird unter anderem auch die Bedeutung betont, die der frühen und individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen zukommt. Da insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund oft eine geringe Bildungsbeteiligung aufweisen, ist ihre besondere Förderung ein Schwerpunkt in der Integrationspolitik der Bundesregierung. Daneben werden Bemühungen und Ziele im Hinblick auf einen besseren, benachteiligungsfreien Zugang von Frauen zu existenzsichernder Erwerbsarbeit und die Notwendigkeit des Ausbaus angemessener Kinderbetreuung dargestellt.

Nach Befassung des Bundestages und des Bundesrates wird der Bericht Ende September 2006 der Europäischen Kommission zugeleitet.



Pressesprecher
Herr Christian Westhoff
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