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09.08.2007 -
dvb-Presseservice
Kabinett beschließt Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Mit dem Gesetzentwurf wird die Sozialversicherungsfreiheit der
Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus
unbefristet fortgesetzt. Außerdem wird das Lebensalter für die
Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten
Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.
Die
neben der ohnehin geltenden Steuerbefreiung nun ebenfalls fortgesetzte
Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung schafft eine solide
und dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen
Altersversorgung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dadurch
ebenso wie Arbeitgeber Planungssicherheit. Anreize und Attraktivität
beim Aufbau von Betriebsrentenanwartschaften bleiben voll erhalten. Der
mit der Rentenreform 2002 eingeleitete Auf- und Ausbau kapitalgedeckter
zusätzlicher Altersvorsorge kann und muss auf breiter Front weitergehen.
Diesem
Zweck dient auch die zweite wichtige Weichenstellung, die die
Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf vornimmt: Wer - im Unterschied
zur allein vom Arbeitnehmer bestrittenen Entgeltumwandlung -
arbeitgeberfinanziert eine Zusatzvorsorge für das Alter aufbaut, konnte
bisher die so gebildeten Anwartschaften trotz 5-jährigen Bestehens
verlieren, wenn er vor Erreichen des 30. Lebensjahrs den Job wechselte
oder aus anderen Gründen aus dem Betrieb ausschied. Künftig sind neue
Betriebsrentenanwartschaften schon ab Vollendung des 25. Lebensjahrs
unverfallbar, also sicher. Das hilft dabei, möglichst frühzeitig mit
dem Aufbau einer Zusatzrente zu beginnen. Und es ist besonders für
junge Frauen und Familien positiv, die künftig bei der Jobpause oder
-aufgabe wegen Geburt und Kinderziehung die aufgebauten Anwartschaften
voll behalten.
Die staatlich geförderte zusätzliche
Altersvorsorge ist seit 2002 auf einem soliden Wachstumskurs. Ende 2006
verfügten 17,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine
Betriebsrentenanwartschaft - das entspricht schon rund 65 Prozent aller
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Daneben wurden bislang
circa 8,5 Millionen Verträge über Riester-Renten abgeschlossen. Neuen
Untersuchungen zufolge beruht die positive Entwicklung der
betrieblichen Altersversorgung in erster Linie auf der Steuer- und
Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung. Allerdings hatte sich dieses
Wachstum zuletzt merklich abgeschwächt, was im Wesentlichen mit dem
bisher vorgesehenen Wegfall der Beitragsfreiheit zusammengehangen haben
dürfte.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt auch
in Zukunft die wichtigste Säule der Alterssicherung. Allerdings kann
langfristig der gewohnte und gewollte Lebensstandard im Alter nur mit
zusätzlicher betrieblicher bzw. privater Altersvorsorge gesichert
werden. Ziel der Bundesregierung ist deshalb eine möglichst
flächendeckende Verbreitung der ergänzenden Alterssicherung -
betrieblich, privat, oder am besten auf beiden Wegen zusammen. Diese
Verbreitung ist eine Daueraufgabe, die sichere und langfristig geltende
Rahmenbedingungen braucht. Der Gesetzentwurf erhält und stärkt diese
Rahmenbedingungen.
Zusätzlich wird ab 2008 die private
Riester-Rente verbessert. Hier steigen im nächsten Jahr turnusgemäß die
Zulagen und Steuervorteile. Außerdem wird der Staat für ab 2008
geborene Kinder eine auf 300 Euro erhöhte Zulage gewähren. Und alle
direkt Förderberechtigten unter 21 Jahren sollen bei Abschluss eines
Riester-Vertrags einmalig eine Bonuszahlung von 100 Euro erhalten.
Dieser "Berufseinsteiger-Bonus" und die erhöhte Kinderzulage werden in
einem weiteren Gesetzgebungsverfahren geregelt.
Der vom Kabinett
beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der vor
der Beschlussfassung durch den Bundestag Stellung nehmen kann.
Den
Gesetzentwurf zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung und den
aktuellen Bericht zur Situation und Entwicklung der betrieblichen
Altersversorgung finden Sie rechts zum Herunterladen im pdf-Format.
Downloads:
- Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in
Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst 2001 - 2006
Endbericht mit Tabellen (PDF-Download,
199.2 KB) - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
(PDF-Download,
36.9 KB)
Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS)
Mohrenstraße 62
10117 Berlin
www.bmas.bund.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Kabinett-beschlie%DFt-Sozialversicherungsfreiheit-der-Entgeltumwandlung-%FCber-2008-hinaus-ps_5580.html