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15.02.2007 - dvb-Presseservice

Karneval feiern ohne böses Erwachen

Auch in der fünften Jahreszeit gilt: kein Alkohol am Steuer

Närrisches Treiben ist an den kommenden Tagen in den Karnevalshochburgen angesagt. Ein paar Bierchen und Schnäpschen gehören für viele „Jecken“ zum Feiern dazu. Kein Problem, solange Auto, Motorrad oder Fahrrad anschließend stehen bleiben.
Leider wird dieser Grundsatz nicht von allen beherzigt. Dabei gilt nicht nur an den „tollen Tagen“, dass Fahren unter Alkoholeinfluss kein Kavaliersdelikt ist.
Rund um den Rosenmontag häuft sich nach Angaben der Polizei die Anzahl der Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist. Und die Folgen können schwer wiegend sein. Bereits bei einem Alkoholspiegel von 0,2 Promille lässt die Leistungsfähigkeit des Fahrers merklich nach und das Unfallrisiko steigt. Wer mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut erwischt wird, muss beim ersten Verstoß mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Ferner werden vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen.
Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer so alkoholisiert unterwegs ist, begeht eine Straftat, die mit mindestens sechsmonatigem Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geld- oder Freiheitsstrafe und mit sieben Punkten in Flensburg geahndet wird. Die gleichen Konsequenzen drohen bereits ab 0,3 Promille, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht oder sich verkehrsauffällig verhält.
Auch das Umsteigen auf das Fahrrad ist nicht empfehlenswert, denn auch auf dem Drahtesel gilt ein Alkoholverbot. Ab 1,6 Promille gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig und muss durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Fahreignung klären lassen.
Nach durchzechter Nacht gilt auch für den nächsten Morgen: Hände weg vom Lenkrad. Der Restalkohol wird immer noch vielfach unterschätzt. Durchschnittlich 0,15 Promille Alkohol werden pro Stunde im Körper abgebaut. Deshalb sollte sich kein verkaterter Fahrer ans Steuer setzen.
Das Risiko, alkoholisiert am Steuer erwischt zu werden, ist übrigens zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch besonders hoch. Mehrere hunderttausend Verkehrsteilnehmer werden in dieser Zeit von der Polizei kontrolliert.
Wer auf Bier, Wein und Schnaps beim Feiern nicht verzichten möchte, sollte auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen oder ein Taxi nehmen. Dann steht dem fröhlichen Treiben und guter Stimmung nichts mehr entgegen.



Herr Sven Rademacher
Tel.: +49.(0)228.4 00 01-72
Fax: +49.(0)228.4 00 01-72
E-Mail: srademacher@dvr.de

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
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