Druckversion
Anzeige
15.02.2007 -
dvb-Presseservice
Karneval feiern ohne böses Erwachen
Auch in der fünften Jahreszeit gilt: kein Alkohol am Steuer
Närrisches Treiben ist an den kommenden Tagen in den Karnevalshochburgen
angesagt. Ein paar Bierchen und Schnäpschen gehören für viele „Jecken“ zum
Feiern dazu. Kein Problem, solange Auto, Motorrad oder Fahrrad anschließend
stehen bleiben.
Leider wird dieser Grundsatz nicht von allen beherzigt.
Dabei gilt nicht nur an den „tollen Tagen“, dass Fahren unter Alkoholeinfluss
kein Kavaliersdelikt ist.
Rund um den Rosenmontag häuft sich nach Angaben
der Polizei die Anzahl der Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist. Und die
Folgen können schwer wiegend sein. Bereits bei einem Alkoholspiegel von 0,2
Promille lässt die Leistungsfähigkeit des Fahrers merklich nach und das
Unfallrisiko steigt. Wer mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut erwischt
wird, muss beim ersten Verstoß mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem
Fahrverbot von einem Monat rechnen. Ferner werden vier Punkte im Flensburger
Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen.
Die Grenze der absoluten
Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer so alkoholisiert unterwegs ist,
begeht eine Straftat, die mit mindestens sechsmonatigem Entzug der
Fahrerlaubnis, einer Geld- oder Freiheitsstrafe und mit sieben Punkten in
Flensburg geahndet wird. Die gleichen Konsequenzen drohen bereits ab 0,3
Promille, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht oder sich verkehrsauffällig
verhält.
Auch das Umsteigen auf das Fahrrad ist nicht empfehlenswert, denn
auch auf dem Drahtesel gilt ein Alkoholverbot. Ab 1,6 Promille gilt ein
Radfahrer als absolut fahruntüchtig und muss durch eine
medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Fahreignung klären lassen.
Nach durchzechter Nacht gilt auch für den nächsten Morgen: Hände weg vom
Lenkrad. Der Restalkohol wird immer noch vielfach unterschätzt. Durchschnittlich
0,15 Promille Alkohol werden pro Stunde im Körper abgebaut. Deshalb sollte sich
kein verkaterter Fahrer ans Steuer setzen.
Das Risiko, alkoholisiert am
Steuer erwischt zu werden, ist übrigens zwischen Weiberfastnacht und
Aschermittwoch besonders hoch. Mehrere hunderttausend Verkehrsteilnehmer werden
in dieser Zeit von der Polizei kontrolliert.
Wer auf Bier, Wein und Schnaps
beim Feiern nicht verzichten möchte, sollte auf öffentliche Verkehrsmittel
umsteigen oder ein Taxi nehmen. Dann steht dem fröhlichen Treiben und guter
Stimmung nichts mehr entgegen.
Herr Sven Rademacher
Tel.: +49.(0)228.4 00 01-72
Fax: +49.(0)228.4 00 01-72
E-Mail: srademacher@dvr.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Karneval-feiern-ohne-b%F6ses-Erwachen-ps_3770.html